Friehs darf AMS auf Schadenersatz klagen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hält die Schadenersatzklage von Ingeborg Friehs, die sich im Jahr 2012 für die Leitung des Wiener Arbeitsmarktservice (AMS) beworben hatte, für möglich. Das bedeutet einen Prozess-Neubeginn in der ersten Instanz.

Inge Friehs, stellvertretende Geschäftsführerin des Wiener Arbeitsmarktservice

APA/AMS/Petra Spiola

Inge Friehs klagt nach dem Stellenbesetzungsgesetz

Der Rechtsstreit nahm seinen Ausgang als die Nachfolge der scheidenden AMS-Chefin Claudia Finster ausgeschrieben wurde. Die damalige AMS-Vizechefin Friehs bewarb sich um den Posten, den letztendlich Petra Draxl, eine Abteilungsleiterin im Sozialministerium, erhielt - mehr dazu in Kritik an Bestellung von neuer AMS-Leiterin (wien.ORF.at; 28.6.2012). Die Entscheidung, so zeigte sich Friehs überzeugt, sei von Bund und Rathaus gesteuert worden - mehr dazu in AMS: Spitzenbeamte bestreiten Intervention (wien.ORF.at; 26.9.2013).

Oberlandesgericht hob Ersturteil auf

Sie klagte darum auf Schadenersatz, wobei das Begehr in erster Instanz abgewiesen wurde. Friehs ging erfolgreich in Berufung, das Oberlandesgericht hob das Ersturteil auf. Der Bund sowie das AMS konterten mit einem Rekurs gegen die Aufhebung. Jenem des AMS wurde nicht stattgegeben, wie Friehs-Anwalt Martin Riedl erklärte - mehr dazu in AMS: Postenbesetzungs-Klage abgewiesen (wien.ORF.at; 13.02.14).

Somit wird das Arbeitsmarktservice beim neuerlichen Verfahren alleinige beklagte Partei sein, die Republik hat sich hingegen erfolgreich zur Wehr gesetzt. Man habe aus „Vorsichtsgründen“ beide geklagt, da die Zuständigkeit nicht klar gewesen sei, betonte der Anwalt. Das sei nun vom OGH geklärt worden. Sollte Friehs nun gewinnen, müsste das AMS zahlen, so Riedl.

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