Halbschwester vergewaltigt: Schuldunfähig

Vom Vorwurf, seine sieben Jahre alte Halbschwester vergewaltigt zu haben, ist am Mittwoch am Straflandesgericht ein 20-Jähriger freigesprochen worden. Die psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Angeklagten, zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen zu sein.

Der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Tatzeitpunkt liegt schon einige Jahre zurück. Im Sommer 2009 soll der damals 15-Jährige das halb so alte Mädchen entkleidet und zur Duldung des Beischlafs genötigt zu haben.

Gegen ihn sprach nicht nur die Aussage der Betroffenen, sondern auch seine eigene Vergangenheit. Mit knapp 14 hatte er eine andere Halbschwester geschwängert. Diese brachte im Oktober 2008 einen Sohn zur Welt. Sie war zum Zeitpunkt der Geburt zwölf Jahre alt. Vor der Richterin bestritt er die Vorwürfe.

Andere Halbschwester geschwängert

Für den Burschen gab es damals keine strafrechtlichen Folgen. Er war noch strafunmündig. Auf Weisung des Jugendamtes musste er jedoch aus der Wohnung seiner Mutter ausziehen, in der er bis dahin mit den beiden Mädchen und einem jüngeren Bruder gelebt hatte.

Der Jugendliche kam bei seinem Vater unter, soll aber laut Anklagevorwurf weiter ab und zu seine Geschwister besucht haben. Bei einem dieser Besuche kam es zu dem Vorfall, den die Staatsanwaltschaft u.a. als Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauch und Blutschande zur Anklage brachte.

Doch die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter bescheinigte dem Angeklagten, zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen zu sein. „Es lag verzögerte Reife vor“, so Wörgötter gegenüber wien.ORF.at. „Nachdem der Vorfall schon fünf Jahre zurückliegt und seither nichts mehr in diese Richtung passiert ist, ist eine Wiederholungsgefahr sehr unwahrscheinlich“, so die Sachverständige. Der Angeklagte wurde freigesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.