Sex mit 13-Jährigem: 18 Monate Haft

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen ist eine 29-jährige Frau am Straflandesgericht zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Sie hatte mit dem 13-jährigen Sohn einer Freundin eine „Liebesnacht“ verbracht.

Sechs Monate wurden unbedingt ausgesprochen, der Rest wurde der Angeklagten unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Bei der Strafbemessung fielen vier Vorstrafen wegen Diebstahls und nach dem Suchtmittelgesetz erschwerend ins Gewicht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, die 29-Jährige nahm die Strafe nach Rücksprache mit ihrem Verteidiger an.

Angeklagte mit Mutter des 13-Jährigen befreundet

„Wenn man sich anschaut, was wirklich passiert ist, fällt es schwer, von einem Verbrechen zu sprechen“, hatte der Staatsanwalt beim Prozessauftakt Ende Jänner erklärt. Der Bub war nach Angaben von Familienangehörigen seit längerem in die Freundin seiner Mutter „verschossen“, die in einer Wohnung in Wien-Meidling einen Stock unter ihm gemeinsam mit ihrem langjährigen Lebensgefährten und einem neun Monate alten Sohn lebt.

Am Abend des 5. August 2014 war die 29-Jährige bei ihrer Freundin eingeladen, wo die Frauen laut Anklage bis weit in die Nacht hinein dem Alkohol zusprachen. Der Bub saß ebenfalls am Tisch und blieb allein mit der 29-Jährigen, als seine Mutter schlafen ging. „Wir haben rumgemacht, und dann ist es halt passiert“, schilderte der Jugendliche beim ersten Verhandlungstermin als Zeuge unter Wahrheitspflicht dem Gericht. Es hätten "beide gleichzeitig angefangen. Es sei zwar sein „erstes Mal“ gewesen, „aber ich hab’ gewusst, was geht.“

Strafe im unteresten Bereich

Die Angeklagte versicherte demgegenüber, es sei zu keinerlei Berührungen mit dem Burschen gekommen, als sie gegen 1.30 Uhr die Wohnung verließ. Sie sei bloß neben ihm gesessen und habe mit ihm „geredet“. Der Senat wertete dies als „Schutzbehauptung“, während die Angaben des 14-Jährigen als „glaubwürdig und nachvollziehbar“ eingestuft wurden, wie die vorsitzende Richterin darlegte.

Bei einem Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren - Erwachsenen ist selbst einvernehmlicher Sex mit einer Person unter 14 Jahren strikt verboten - sei noch eine Strafe im untersten Bereich möglich, weil die Persönlichkeit des 14-Jährigen den Schluss zulasse, dass der Missbrauch „nicht dieses gravierende Ausmaß“ erreicht habe, erläuterte die Vorsitzende sinngemäß.

Angst vor Hepatitis C als Auslöser

Die Sache war aufgeflogen, weil in der Wohnhausanlage Gerüchte kursierten, die 29-Jährige leide an Hepatitis C. Diese Gerüchte kamen dem Jugendlichen zu Ohren, der darauf hin befürchtete, er könnte sich bei dem ungeschützten Geschlechtsverkehr infiziert haben.

Versuche, mit der 29-Jährigen über dieses Thema zu sprechen, scheiterten. Die Frau reagierte weder auf Anrufe noch SMS. An ihrer Wohnungstür zu klopfen, wagte der Bursch aus Angst vor ihrem Lebensgefährten nicht. Schließlich vertraute er sich dem Freund seiner Mutter sowie seinem Onkel an, worauf die Ermittlungen ins Rollen kamen.