Allergene: Mängel bei Zustelldiensten

Das Wiener Marktamt ist derzeit in Gasthäusern unterwegs, um die Einhaltung der umstrittenen Allergenverordnung zu überprüfen. Säumigen Wirten drohen 300 Euro Strafe, besonders Zustelldienste sollen die Verordnung noch ignorieren.

Ein Wiener Wirtshaus in der Vorstadt. Alexander Hengl vom Wiener Marktamt kontrolliert das Restaurant Musil im 14. Bezirk in Breitensee. Wirt Wolfgang Hirzer bringt die Speisekarte. Er führt die Allergene in jeder Speisekarte schriftlich aus. „Gebackene Melanzani mit Schinken und Käse gefüllt, dazu Sauce tartare: A, C, D, G, M, O“, überprüft Hengl.

Dokumentation auf 200 Seiten

Die Kürzel stehen auf der Speisekarte, entsprechend der Allergen-Verordnung. Aber das allein reicht nicht. Für jedes Gericht auf der Karte muss eine genaue Dokumentation aufliegen. Hirzer holt aus seinem Büro eine dicke Mappe mit ungefähr 200 Klarsichthüllen - für jede Speise ein Blatt, auf dem Zutaten und allergene Stoffe aufgelistet sind.

Reportage von Ö1-Redakteur Michael Fröschl:

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Pizzalieferanten als „schwarze Schafe“

„Ja, das ist schon ein ziemlicher Aufwand, aber man hat das ja im Vorhinein gewusst. Es ist nicht alles auf einmal gegangen, aber ich hab das aufgeteilt in zwei, drei Wochen“, so Hirzer. In dieser Zeit besprach der Wirt mit seinen drei Köchen jede Speise durch. Ein Aufwand, den die schwarzen Schafe in der Branche nicht haben. Rund zehn Prozent der Wirte ignorieren die Vorgaben, sagt der Vertreter des Marktamtes, diese sollen jetzt gestraft werden - mehr dazu in Strafen für Verstöße gegen Allergenverordnung (wien.ORF.at; 30.3.2015).

Allergeneverordnung

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Allergeneverordnung:

Seit Dezember gilt für die Gastronomie die Allergenverordnung der EU. Gastwirte müssen 14 allergieauslösende Inhaltsstoffe ausschildern, wie Senf oder Sellerie.

„Jetzt sind 90 Prozent bemüht. Jeder Betrieb investiert Betrieb zwischen 70 und 100 Arbeitsstunden, damit er das richtig hat. Und zehn Prozent investieren nichts. Und diese zehn Prozent sollen wir dann weiterhin schützen und beraten? Nein, tut mir Leid. Diese Übergangsfrist hat lange genug gedauert“, so Hengl. Gestraft werden soll erst bei Nachkontrollen - wenn nach der ersten schriftlichen Ermahnung nichts passiert ist. Die größten Mängel gibt es laut Hengl bei Zustelldiensten, wie Pizzalieferanten - mehr dazu in Jeder fünfte Wirt ignoriert Allergenverordnung (wien.ORF.at; 12.3.2015).

Gar nichts von den Strafen hält die Vertretung der Gastwirte. Peter Dobczak von der Wiener Wirtschaftskammer erklärt, man habe eine Schonfrist von einem Jahr vereinbart: „Wir haben eben in Absprache mit dem Gesundheitsministerium ausgemacht, wir haben eine Frist von zwölf Monaten. Und ich erwarte mir auch, dass wir die Chance bekommen, auch jene zehn Prozent dorthin zu führen, wo sie hinsollten.“

Ministerium: Keine einjährige Frist ausgemacht

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums sagt hingegen, eine Abmachung, ein Jahr lang nicht zu strafen, habe es nicht gegeben. Das Vorgehen in Wien sei völlig in Ordnung. Auch wenn es andere Bundesländer anders halten - so etwa Tirol, wo Gastwirte noch eine gewisse Schonzeit haben, wie Andreas Nussbaumer von der Innsbrucker Lebensmittelaufsicht erklärt:

„Wir in Tirol haben in Form einer Dienstbesprechung besprochen, dass wir eine Monatsfrist gewähren, nicht jetzt seit 13. Dezember, sondern ab der ersten Kontrolle eines Betriebes.“ In Wien ist hingegen die Schonfrist zu Ende - auch wenn seit 1. April noch keine Strafe verhängt wurde. Auch beim Musil gab es letztlich nichts zu beanstanden.

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