Allergene: Bisher zwölf Anzeigen

Seit über einem Monat straft das Wiener Marktamt, wenn Gastronomiebetriebe die Allergenverordnung missachten. Nach den Tausenden Kontrollen in Wien wurden aber bisher nur zwölf Wirte angezeigt. Besonders Zustelldienste waren säumig.

Seit 13. Dezember 2014 müssen 14 Allergene in den Speisekarten ausgewiesen werden, alternativ kann das Personal mündlich informieren. Grund für die Kennzeichnungspflicht ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2011. Bis Ende März gab es für die Wiener Wirte noch eine Schonfrist, seit April wird gestraft - mehr dazu in Strafen für Verstöße gegen Allergenverordnung. Zwölf Betriebe seien bisher angezeigt worden, sagt Alexander Hengl vom Wiener Marktamt gegenüber Radio Wien.

„Zum Beispiel Lieferküchen fallen darunter, wo man immer wieder Speisekarten in den Postkasten bekommt. Da liest man in der Regel normalerweise genau nichts“, sagt Hengl. Das Marktamt will die Vorgangsweise bei den Kontrollen beibehalten. „Bei unserer Erstkontrolle werden wir nach wie vor derzeit noch keine Anzeige erheben. Aber wenn es bei der Nachkontrolle noch immer nicht behoben ist, dann sind wir sehr wohl bereit, Anzeigen zu machen“, sagt Hengl.

Heftige Proteste im Vorfeld

Als Folge einer Anzeige wird eine Geldstrafe verhängt, deren Höhe die magistratischen Bezirksämter festlegen. Im Schnitt kommt die Strafe laut Marktamt auf 250 bis 350 Euro. Bleibt ein Wirt weiter säumig, dann wird es immer teurer.

Im Vorfeld hatte es heftige Diskussionen gegeben. Die Gastronomie zeigte sich über die neue Vorschrift wenig erfreut - mehr dazu in Allergene: „Betriebe setzen auf Fertigprodukte“, Allergene: EU-Verordnung fordert Wirte und Wirte kritisieren Infopflicht für Allergiker. Kritik am Wirteprotest kam von Patientenorganisationen, und auch Konsumentenschützer begrüßten die Verordnung - mehr dazu in Allergene: Kritik an Wirteprotest.

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