Nach Sex mit Kind: Mesner wurde erpresst

Ein Mesner, der in einer Wiener Kirche Oralsex mit einem unter 14-Jährigen gehabt hatte, ist erpresst worden. Der Cousin des Burschen zwang den 39-Jährigen zur Zahlung von „Schweigegeld“. Dafür wurde dieser am Donnerstag in Wien verurteilt.

2013 und 2014 hatten sich die sexuellen Kontakte zwischen dem Mesner und dem anfangs unter 14-Jährigen in einer Kirche abgespielt. Davon erfuhr der 18-jährige Cousin, der sonst nichts damit zu tun gehabt hatte, und zwang den 39-Jährigen zur Zahlung von insgesamt 6.000 Euro.

Selbstanzeige und Jobwechsel

Als schließlich 10.000 Euro verlangt wurden sowie mit Polizei und „Freunden“ gedroht wurde, trat der Angestellte der Erzdiözese Wien im Februar die Flucht nach vorne an und erstattete Selbstanzeige, aber auch Anzeige wegen Erpressung. Ihn erwartet nun ein eigener Prozess. Er wurde nach einer kurzen Suspendierung im März entlassen und arbeitet nun als Verkäufer.

Das Verfahren gegen den jüngeren Erpresser wurde nun ausgeschieden, da er nicht zur Verhandlung erschienen war. Sein Cousin gab vor dem Schöffensenat die Vorwürfe zu, weshalb das Beweisverfahren nicht lange dauerte.

24 Monaten Haft für Erpresser

Nach kurzer Beratung entschloss sich der Senat, dem Angeklagten „noch eine Chance zu geben“. Er wurde zu 24 Monaten Haft verurteilt, davon acht unbedingt. Außerdem verzichtete man darauf, elf Monate, die von einem schweren Raub noch bedingt offen waren, zu widerrufen. Hier wurde die Probezeit auf fünf Jahre verlängert.

„Das ist ein Geschenk“, sagte Richter Norbert Gerstberger. „Sofort annehmen“, empfahl deshalb auch der Verteidiger seinem Mandanten, der dem Ratschlag folgte. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Gerstberger appellierte noch an den 18-Jährigen, sich bewusst zu machen, dass 27 Monate Haft über ihm schweben, sollte er sich nach dem Absitzen der acht Monate noch etwas zuschulden kommen lassen. „Es muss nur das Geringste passieren, und wenn Sie nur einen Kaugummi mitgehen lassen.“