Mordversuch: 15 Jahre Haft

Ein 38-jähriger Mann, der in Serbien die Mutter seiner Ex-Freundin niedergestochen und lebensgefährlich verletzt haben soll, ist am Montag am Wiener Straflandesgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der anklagekonforme Schuldspruch der Geschworenen fiel mit einem Stimmenverhältnis von 7:1 recht deutlich aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Peter Philipp legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

18 Zentimeter große Narbe am Hals

Der Angeklagte - ein Lagerarbeiter, der seit einiger Zeit in Wien lebt und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt - hatte über eine Partner-Börse im Internet eine Frau aus seiner ursprüngliche Heimat kennengelernt. Diese lud ihn schließlich ein, die beiden wurden rasch ein Paar. Der Mann brach nach wenigen Wochen seine Zelte in der Bundeshauptstadt ab und zog bei seiner neuen Lebensgefährtin ein. Keine zwei Monate später machte die Frau mit ihm Schluss, weil es zu Handgreiflichkeiten und gewalttätigen Übergriffen gekommen war.

Der Mann betrank sich laut Anklage daraufhin mit einem Bekannten und begab sich in alkoholisiertem Zustand auf die Suche nach der Frau. Weil er sie nicht fand, suchte er ihr Elternhaus in einer rund 130 Kilometer südöstlich von Belgrad gelegenen Ortschaft auf. Er trat die Tür ein und stand der Mutter seiner Ex gegenüber.

Diese verriet ihm den Aufenthaltsort ihrer Tochter nicht, weil sie Angst um deren Leben hatte, wie die 66-Jährige nun dem Schwurgericht erklärte. Der Mann sei darauf mit Fäusten und einem Stanley-Messer auf sie losgegangen und habe sie im Gesicht, am Hals und im Brustbereich verletzt: „Die Narbe am Hals ist 18 Zentimeter groß, weil er mir die Kehle durchgeschnitten hat.“ An das, was danach geschah, könne sie sich nicht mehr erinnern: „Ich konnte nur mehr die Polizei anrufen und sagen, dass ich im Sterben liege.“

Lebenslange Haft droht

Nach der Attacke, die als versuchter Mord inkriminiert ist, kehrte der 38-Jährige nach Wien zurück und wurde einige Zeit später auf Ersuchen der serbischen Strafverfolgungsbehörden festgenommen. Ausgeliefert wurde der Mann nicht, die Staatsanwaltschaft Wien leitete gegen ihn ein Inlandsverfahren ein.

„Es tut mir leid, es ist etwas Furchtbares passiert“, hatte der Angeklagte beim Verhandlungsauftakt Mitte Jänner zu Protokoll gegeben. Er habe allerdings an die Tat nicht die geringste Erinnerung. „Er hat das im Zustand der vollen Berauschung begangen“, machte sein Verteidiger Peter Philipp geltend.Dem Mann droht im Fall eines Schuldspruches lebenslange Haft.