Nach Verfolgungsjagd: Haftstrafe für Autodieb

Ein 35-Jähriger Autodieb ist am Montag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er stahl im November 2013 einen VW Passat in Wien-Leopoldstadt. Beim Versuch, diesen ins Ausland zu bringen, lieferte er sich eine riskante Verfolgungsjagd mit der Polizei.

Der Mann geriet mit dem gestohlenen Auto in ein Planquadrat. Statt anzuhalten, lieferte sich der einschlägig vorbestrafte Autodieb eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei. Mit bis zu 200 Stundenkilometern jagte der gebürtige Ungar über die A4 im Bezirk Bruck/Leitha, wechselte dann auf die B9 und schließlich auf die B211. Er durchbrach dabei mehrere Straßensperren und versuchte ihn verfolgende Streifenwagen von der Straße zu drängen, indem er nach links oder rechts ausscherte.

Straßenblockade mit Linienbus

Als die Exekutive bei einem Kreisverkehr im Bereich Petronell aus einem Linienbus und einem Polizeiauto eine Blockade bildete, raste der Ungar mit voller Geschwindigkeit auf einen Beamten zu. „Ich hab mir gedacht ‚Super, das war’s‘. Und das ein halbes Jahr vor meiner Pension“, schilderte der mittlerweile im Ruhestand befindliche Polizist als Zeuge dem Schöffensenat seine Eindrücke. „Er hat müssen zur Seite springen, sonst wär’ er furt gwes’n“, brachte es einer seiner früheren Kollegen auf den Punkt.

Schüsse stoppten Raser nicht

Selbst Schüsse konnten den Raser nicht stoppen. Obwohl ein Projektil den 35-Jährigen unterhalb der Achselhöhle traf, gelang ihm die Flucht. Das Auto, das trotz eines Hagel- und Parkschadens dem Dieb ins Auge gestochen war, konnte Monate später in Tschechien sichergestellt werden. Über darin befindliche Handys kam man dem Ungarn auf die Spur: Auf den SIM-Karten fanden sich seine genetischen Fingerabdrücke.

Angesichts seines getrübten Vorlebens landeten die Ermittler beim Abgleich mit der DNA-Datenbank einen Treffer. Die österreichischen Behörden setzten sich mit den ungarischen Kollegen in Verbindung und fanden heraus, dass der Gesuchte gerade wegen eines anderen Diebstahls in seiner Heimat im Gefängnis saß. Einem Auslieferungsbegehren der Wiener Justiz wurde entsprochen.

Angeklagte: „Polizei nicht wahrgenommen“

In seiner Verhandlung behauptete der Mann, nicht er, sondern Mittäter hätten den Pkw gestohlen. Seine Aufgabe wäre es lediglich gewesen, das Auto außer Landes zu bringen. Dafür hätte er 200 Euro bekommen sollen. Die Polizei habe er während der Fahrt nicht wirklich wahrgenommen.

Der Senat schenkte dieser Verantwortung keinen Glauben und verurteilte den 35-Jährigen wegen schweren Einbruchsdiebstahl und Widerstands gegen die Staatsgewalt. Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren - beim Angeklagten kamen die strafverschärfenden Regeln für Rückfalltäter zum Tragen - erschienen dem Senat fünf Jahre tat - und schuldangemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.