Facebook-Klage in Wien nicht zulässig

Aus formellen Gründen ist die Sammelklage gegen Facebook wegen angeblicher Datenschutzverstöße in Wien nicht zulässig. Initiator Max Schrems kündigte gegen die Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Rechtsmittel an.

Wolfram Proksch, Anwalt von Max Schrems, meinte in einer Stellungnahme: „Wir haben mit vielen möglichen Entscheidungen der ersten Instanz gerechnet, aber diese ist doch sehr eigenartig. Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte.“

„Man läuft immer Gefahr mit großen und komplexen Verfahren einem Gericht keine besondere Freude zu machen. Die Schlussfolgerungen des Gerichts sind aber doch teilweise sehr verwunderlich. Die Sache wird nun weiter zum OLG gehen“, kündigte Schrems selbst an.

Max Schrems gegen Facebook

APA / Hans Punz

Max Schrems (rechts) mit Anwalt Wolfram Proksch

„Schadensort Wien nicht ordentlich vorgebracht“

Die Richterin folgte in zwei wesentlichen Punkten der Argumentation von Facebook: „Der Kläger nutzt das enorme, weltweite Medieninteresse an seinem Vorgehen gegen die Beklagte mittlerweile auch beruflich“ ist im schriftlichen Urteil zu lesen. Damit nutze er seinen Facebook-Account kommerziell und gelte somit nicht als „Verbraucher“. Dass der „Schadensort“ in Wien liegt sei zudem nicht ordentlich vorgebracht worden. „Das ist auch gar nicht die Aufgabe einer Verfahrenspartei“, kritisierte Schrems. Zudem gebe es mehrere Entscheide des OGH, die anderes lauten würden.

Als „David“ hatte der Student gegen den „Goliath“ Facebook wegen Datenschutzverstößen geklagt. Seinem Begehren haben sich bereits im Sommer des Vorjahres mehr als 25.000 andere User angeschlossen, um die Unterlassung datenschutzwidriger Praktiken zu erreichen. Pro Person werden zudem 500 Euro für die bisherigen Rechtsverletzungen verlangt. Ein deutscher Prozesskostenfinanzierer, der bei Erfolg bezahlt wird, ermöglicht die juristische Auseinandersetzung.

Klage für „sichere Daten“

Die Sammelklage sei wichtig, „weil es darum geht, dass unsere Daten online sicher sind“, hatte Schrems bei der Verhandlung im April argumentiert. Das Urteil erging schriftlich. Die Rechtsvertreter von Facebook hatten dem Wiener Studenten vorgeworfen, die Klage aus finanziellen Interessen und zum Zweck der Aufmerksamkeitserregung eingebracht zu haben - mehr dazu in Facebook-Klage: Entscheidung im Mai (wien.ORF.at; 9.4.2015).

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