Vierjährige erstochen: U-Haft für Mutter
Die 38-Jährige habe bei der Haftverhandlung Angaben zum Tathergang gemacht. „Sie hat sich zum Tatsächlichen geständig gezeigt“, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt. Zu ihren Beweggründen schwieg die Verdächtige ebenso wie vor der Polizei nun auch vor dem Haft- und Rechtsschutzrichter. Die Frau befindet sich Angaben ihrer Rechtsanwältin Astrid Wagner zufolge auf der Krankenstation der Justizanstalt (JA) Josefstadt und sei in einer „psychischen Ausnahmesituation“ - mehr dazu in Vierjährige erstochen: Mutter geständig.
APA / Hans Punz
Anwältin: Tat wegen finanzieller Notlage
Laut Darstellung der Anwältin soll sich die Tat aufgrund der finanziellen Notlage der Familie ereignet haben. Die Frau habe Depressionen gehabt, diese aber nicht ordentlich behandeln lassen, berichtete Wagner der APA. Sie sei deswegen lediglich beim praktischen Arzt gewesen und habe ihre finanziellen Probleme verdrängt. Der längerfristige Mietrückstand soll laut Wagner etwa 2.500 Euro betragen haben.
Am Tag der Tat hätte die Delogierung der Familie stattfinden sollen. Der Vater war nicht zu Hause, die Mutter befand sich mit dem 13-jährigen Sohn und mit der vierjährigen Tochter alleine in der Wohnung. Mitarbeiter von Wiener Wohnen sollen der Frau zwei leere Kartons vorbeigebracht haben, in die sie ihre Sachen packen sollte. Sie gaben der 38-Jährigen Zeit dafür und gingen weiter zu einem anderen Termin. In dieser Zeit kam es laut Wagner zu der „Kurzschlusshandlung“.
Vierjährige erstochen: Motive unklar
Die Frage nach dem Warum lässt sich immer noch nicht klären. Die Anwältin der Mutter spricht von einer „Kurzschlusshandlung“.
Gutachten soll Zurechnungsfähigkeit klären
Die Frau könne sich ihre Tat bisher selbst nicht erklären. Die Tochter sei ein „Wunschkind“ gewesen, das Motiv der Frau sei daher „überhaupt nicht nachvollziehbar“. Nachbarn der Familie hätten sogar einen sehr liebevollen Umgang der Mutter mit ihrer Tochter bemerkt, berichtete Wagner.
Ein Gutachten zur psychischen Verfassung der Frau zum Tatzeitpunkt soll nun klären, ob die Frau zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war oder nicht. In 14 Tagen wird die U-Haft formal erneut überprüft.