AK: Viele Beschwerden wegen Buchungsportalen

600 enttäuschte Urlauber haben sich in den vergangenen drei Monaten bei der Arbeiterkammer gemeldet und Beschwerden eingereicht, hauptsächlich über Mängel bei Pauschalreisen und Flügen. Vor allem Online-Portale standen in der Kritik.

Die Arbeiterkammer registriert immer öfters Beschwerden über Buchungsportale im Internet, etwa über die vielen Zusatzgebühren, die sich im Laufe einer Flugbuchung sammeln. Am Ende platzt dann der Traum von einem Billigflug.

Relativ neu sind die Beschwerden über Reiseversicherungen, sagen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer. Die Versicherungen gelten seit neuestem nicht mehr nur für die gebuchte Reise, sondern für ein Jahr. Dann wird der Vertrag in vielen Fällen automatisch verlängert. Vielen Kundinnen und Kunden entgeht dieser Passus - der einzige Ausweg ist dann eine Beschwerde bei den Konsumentenschützern.

Beschwerden über Unterkunft am häufigsten

Insgesamt bleibt die Zahl der Urlaubsbeschwerden seit Jahren mehr oder weniger gleich. Auch die Probleme sind meist ähnlich: Am häufigsten sind Beschwerden über die Unterkunft. Das Hotel entspricht nicht den Versprechungen aus dem Katalog oder der Website. Lärm in der Anlage macht den Aufenthalt wenig erholsam. Der Swimmingpool ist verdreckt.

Sollten die Reklamationen am Urlaubsort nichts helfen, rät die Arbeiterkammer, einen eingeschriebenen Brief an den Reiseveranstalter zu schreiben. In dem Brief werden die Mängel aufgezählt und Geld zurückverlangt, es gilt ein Gewährleistungsanspruch. In den meisten Fällen gibt es bei berechtigten Reklamationen Geld zurück, heißt es von der Arbeiterkammer. Weil es meist nur um Beträge von wenigen hundert Euro gehe, würden sich die meisten Reiseveranstalter nicht auf teure und langwierige Prozesse einlassen.

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