Handys in Haftanstalt: Schuldsprüche

Mit zwei Schuldsprüchen ist ein Prozess gegen einen Ex-Justizwachebeamten und einen Häftling der Justizanstalt Josefstadt zu Ende gegangen. Es ging um den Schmuggel von Handys in die Strafanstalt.

Dem ehemaligen Beamten wurden 18 Monate Haft bedingt nachgelassen. Der Häftling wurde zu 22 Monaten Haft verurteilt, die er absitzen muss. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Richterin Sonja Weis betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass die Beschuldigten in der Verhandlung eine gewisse „Kaltschnäuzigkeit an den Tag gelegt“ hätten, zwar ein Geständnis, aber kein reumütiges abgelegt haben.

Der 35-Jährige habe nicht aus sozialen Gründen dem Insassen die Handys übergeben, „es ist schlicht und ergreifend ums Geld gegangen“. Und der 36-jährige Strafgefangene, der sich bereits in seinem Vorleben auf Kosten anderer bereichert habe, hat mitgemacht, um sich den Gefängnisalltag zu erleichtern und sich ein „Körberlgeld“ zu verdienen.

Haftvergünstigungen für Handy-Weiterverkäufer

Der 35-jährige Ex-Beamte soll von Februar bis Juni 2013 eine unbekannte Zahl von Handys in die Justizanstalt geschmuggelt haben. Zudem soll er einen 36-jährigen Häftling dazu angestiftet haben, die Handys um 300 bis 400 Euro an Häftlinge zu verkaufen. Als Belohnung gab es neben einem Job als Hausarbeiter und einem Handy auch Lebensmittel und einen DVD-Player.

Die beiden kannten sich bereits von einem früheren Gefängnisaufenthalt, eine kurze Haftstrafe, die der 36-Jährige 2010 absitzen musste. Nach seiner Entlassung trafen die beiden einander zufällig in der Lugner City wieder, wo auch Telefonnummern ausgetauscht wurden. Als der 36-Jährige Ende 2012 erneut in Haft kam, sorgte der Justizwachebeamte dafür, dass der Häftling als Hausarbeiter auf seine Station kam.

Ex-Beamter: „Größte Dummheit meines Lebens“

Über die Familie des Häftlings sollen Mobiltelefone und Geld an den Justizwachebeamten übergeben worden sein. Mit einer Lieferung sollen etwa im März 2013 zehn Handys in das Gefängnis gebracht worden sein, die der Beamte in einem Kühlschrank auf der Abteilung versteckt haben soll. Der Häftling soll diese an sich genommen und sie in einem Versteck im Abteilungsbad hinterlegt haben, um sie zu verkaufen.

Der ehemalige Beamte bezeichnete seine Schmuggeltätigkeiten als „größte Dummheit meines Lebens.“ Er habe in dem 36-jährigen Häftling mehr gesehen, „als einen Insassen“. Der 35-Jährige wollte ihm aus sozialen Gründen nur helfen und hatte den Insassen - wie von ihm behauptet - nicht zu diesen Taten gezwungen.

Handy in Haftanstalten keine Seltenheit

Fünf Strafgefangene mussten sich am Mittwoch in Wien vor Gericht verantworten, weil sie einem Insassen in der Justizanstalt Simmering zwei Handys geraubt haben sollen. Offenbar besitzen viele Insassen Handys, die verboten sind - mehr dazu in Justizanstalt: Viele Insassen haben Handys.