Betrüger zockte Studenten ab

Inserat, Besichtigung, dann 2.600 Euro gefordert: Mehrere Studenten hat ein Wohnungsbetrüger mit seiner Masche abgezockt und sich ins Ausland abgesetzt. Laut Polizei kommen Wohnungs- und Kautionsbetrüge immer wieder vor.

Anfang September haben sich Lisa Gruber und Sandra Etlinger auf die Suche nach einer neuen Wohnung begeben. Dabei sind sie auf ein Inserat im Internet gestoßen, das sie angesprochen hat. Die zwei Studentinnen haben Kontakt mit dem angeblichen Besitzer der Liegenschaft aufgenommen.

2.600 Euro überwiesen

Die jungen Frauen sind zur Besichtigung gegangen. Gezeigt wurde ihnen die Wohnung vor den Augen der angeblichen derzeitigen Mieterin. „Später stellte sich heraus, dass das die Freundin vom vermeintlichen Vermieter war“, so Gruber. Sie haben sich die Wohnung ein zweites Mal angesehen und dann zugesagt. „Komisch ist uns da noch nichts vorgekommen“, sagt Gruber. Sie haben den Mietvertrag unterschrieben und dann rund 2.600 Euro für Provision, Kaution und die erste Miete überwiesen.

Ein Schlüssel im Schlüsselloch öffnet eine Wohnung

APA/Helmut Fohringer

Die Studentinnen haben 2.600 Euro an einen Betrüger verloren

Rund einen Monat mussten die 21-Jährigen dann warten, da laut Vermieter noch Küche und Therme renoviert werden mussten. Die Studentinnen wollten in dieser Zeit Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen, dieser reagierte aber nicht mehr. „Da hatten wir das Gefühl, dass wir Mist gebaut haben“, so Gruber. Die zwei Studentinnen sind dann einen Tag vor der vereinbarten Schlüsselübergabe zur Wohnung gefahren, um zu sehen, ob diese überhaupt schon geräumt ist.

Mehrere Studenten abgezockt

„Das war sie zwar, aber wir sind dann mit Nachbarn ins Gespräch gekommen. Die haben uns erzählt, dass wir bereits die Zwölften sind, die zur Wohnung kommen und dass wir abgezockt wurden. Der Vermieter war ein Betrüger, der mehrere Studenten zur gleichen Zeit um ihr Geld gebracht hat“, erzählt Gruber.

Der Vermieter hat innerhalb von kurzer Zeit mehreren Menschen die Wohnung gezeigt und allen die gleiche Geschichte von der Renovierung erzählt. Dadurch hatte er Zeit zu verschwinden, vermuten die Studentinnen jetzt im Nachhinein. Die Studentinnen haben Anzeige bei der Polizei erstattet, „Er war aber bereits im Ausland“, so Gruber.

„Vorsicht bei Überweisungen ins Ausland“

Polizeisprecher Paul Eidenberger: „Fälle von Wohnungs- bzw. Kautionsbetrug sind ein Betrugs-Modus, der immer wieder vorkommt. Zahlenmäßig wird diese Betrugsform derzeit nicht gesondert gesammelt. Prinzipiell werden die Opfer aber hauptsächlich im Internet gesucht. Die ‚Masche‘ ist immer die gleiche – dass die Täter sich auf eine spezielle Bevölkerungsgruppe spezialisieren, wie beim ‚Neffentrick‘ auf Pensionisten, kann hier nicht postuliert werden, da die Täter mit ihren Fake-Anzeigen im Internet ja nach allen möglichen Opfern fischen.“

„Meistens wird die Wohnung gar nicht gezeigt, sondern der Fake-Vermieter gibt vor, im Ausland zu sein, weswegen die Wohnung nur via Fotos angesehen werden kann. Die Mieter zahlen dann im Vorhinein schon Geldbeträge, bekommen die Wohnung dann aber nie zu Gesicht“, sagt Alexandra Rezai, Juristin bei der Mietervereinigung.

Gewerbeberechtigung online checken

„Viele Mietbetrüger agieren aus dem Ausland, weshalb schnelle Ermittlungen und eine effiziente Strafverfolgung erschwert werden“, so Eidenberger. Rezai sagt: „Wenn es ein seriöses Angebot ist, sind vorweg generell keine Zahlungen zu leisten. Wenn Vorschüsse zu zahlen sind, muss man schon misstrauisch sein. Als Faustregel gilt: Erst nach Besichtigung, unterschriebenem Mietvertrag und Schlüsselübergabe können Kaution, Provision und Miete bezahlt werden, aber niemals davor.“

Wohnungen Themenbild Miete

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Erst nach Schlüsselübergabe sollen Zahlungen erfolgen

„Auf der Seite ‚Firmen A – Z‘ von der Wirtschaftskammer (WKO) kann man außerdem herausfinden, ob jemand Makler mit Gewerbeberechtigung ist. Jedes berechtigte Unternehmen ist hier gelistet. Außerdem gibt es für den Raum Wien die Seite ‚Immobiliencard.at‘. Da kann man die Nummer der Gewerbeberechtigung des Maklers eingeben und damit checken, ob es sich um einen seriösen Makler handelt“, sagt Rudolf North, Geschäftsführer von der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO.

„Klage nur mit Zustelladresse mögliche“

Der Pressesprecher der Wiener WKO sagt außerdem: „Bei echten Maklern kann so ein Betrug nicht passieren, da es die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gibt, die alle Makler abschließen müssen, da sie sonst keinen Gewerbeschein bekommen. Diese Versicherung würde in so einem Fall dann einspringen. Sogar zwei Monate nachdem der Gewerbeschein abgelaufen ist, gilt die noch.“

„Auch die zwei Studentinnen hätten das Recht, die Vertragseinhaltung einzufordern – also die Wohnung oder einen Schadenersatz. Das geht aber natürlich nur, wenn sie ihn finden. Die Klage kann nur mit einer vorhandenen Zustelladresse erfolgen“, sagt Rezai.

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