Pfefferspray-Attacke in Disco: Freispruch

Nach einer Pfefferspray-Attacke in der Disco Prater Dome ist am Mittwoch ein 39-Jähriger vom Vorwurf der vorsätzlichen Gemeingefährdung aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.

„Ich kann es kurz machen. Er ist nicht schuldig. Er war in dem Lokal, aber er war nicht der Täter“, erklärte Christian Werner, Verteidiger des 39-jährigen Angeklagten, am Mittwoch vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Ingrid Altmann). Auch der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Er sei am 12. Oktober 2014 gegen 22.00 Uhr zum Tanzen in den Praterdome gegangen, dort habe er sich schließlich auf die Toilette begeben, um Drogen zu sniefen.

Beim Hinknien habe er am Boden zwei Dosen bemerkt: „Ich habe ausprobiert, was das ist, und das wieder weggeworfen. Ich hab’ nicht gewusst, was das ist. Ich hab’ es einfach in die Hand genommen.“ Er habe „nicht stark draufgedrückt. Ich wollte das ausprobieren“, sagte der Hochschul-Absolvent, der einen Ingenieurs-Titel im Erdölwesen besitzt.

Angeklagter und Verteidiger in Prozess nach Reizgas in Prater Dome

ORF

Im Prozess waren Zweifel an der Schuld des Angeklagten aufgetreten

Zeugen sahen drei Männer mit Kapuzen

Das Beweisverfahren ergab im Verlauf der Verhandlung deutliche Zweifel, dass der 39-Jährige derjenige war, der am Mainfloor den Großteil des Doseninhalts versprüht und die Behälter im Anschluss offenbar auf der Toilette entsorgt hatte. Ein 20-jähriger Zeuge gab zu Protokoll, er habe auf der Tanzfläche einen „Typen“ wahrgenommen, der mit einer Dose in der Hand herumgegangen sei. „Das ist aber nicht er“, sagte der Zeuge mit Blick auf den Angeklagten.

Eine weitere Besucherin, deren Aussage verlesen wurde, weil sie nicht persönlich zur Verhandlung erschien, nahm drei Männer mit Kapuzen war, die „nach unten“ gesprüht hätten. Der Angeklagte trug in der gegenständlichen Nacht ein T-Shirt und hatte seine Jacke an der Garderobe abgegeben.

"Praterdome" wegen Reizgas geräumt

SGB Mediengruppe

Die Disco im Prater musste geräumt werden

1.523 Gäste in Sicherheit gebracht

Nach der Reizgas-Attacke in der größten Diskothek Österreich mussten 1.523 Gäste in Sicherheit gebracht werden. Der Katastrophenzug der Berufsrettung war angerückt, zumindest 37 Besucher hatten Augenreizungen und mussten behandelt werden. Acht Personen wurden zur ärztlichen Versorgung vorübergehend in verschiedene Spitäler gebracht.

Eine Putzfrau, die nach überstandener Aufregung auf der Männertoilette sauber machte, fand neben einer Klomuschel eine Pfefferspray-Dose. Der Praterdome-Geschäftsführer fand am selben Ort wenig später eine zweite Dose. Das Beweismaterial wurde sichergestellt und spurenkundlich untersucht.

Die DNA-Expertin Christina Stein konnte auf Basis dessen ein DNA-Profil erstellen, das zur Ausforschung des Täters in die DNA-Datenbank eingespeist wurde. Darin sind 200.000 Profile von Personen enthalten, deren genetische Fingerabdrücke in Folge von polizeilichen Amtshandlungen abgespeichert wurden. Die Spuren auf einer Dose konnten dem Mann zugeordnet werden, der einige Zeit zuvor wegen Suchtgifthandels zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Es wurde ein Haftbefehl ausgestellt, der 39-Jährige wurde Ende Juli festgenommen.

Zweifel an Täterschaft

Für den Schöffensenat reichte am Ende die Beweislage nicht aus, um den Angeklagten wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung schuldig zu erkennen. Es gebe erhebliche Zweifel an seiner Täterschaft, meinte die Richterin. „Er war zur falschen Zeit am falschen Ort“, bilanzierte Verteidiger Christian Werner, dessen Mandant nach dreimonatiger U-Haft unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt wurde. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Schaden von 80.000 Euro

Dem Besitzer der Prater-Dome-Disco entstand nach eigenen Angaben ein Schaden von 80.000 Euro, weil die Besucher in seinem Lokal erst beim Verlassen der Disco bezahlen. Wegen der raschen Räumung sei ein Kassieren aber nicht möglich gewesen, kein einziger Gast habe wegen der „extrem chaotischen Umstände“ die konsumierten Erfrischungen bezahlt. Pro Gast wollte der Unternehmer 50 Euro abgegolten bekommen, was ihm zufolge der durchschnittlichen Konsumation eines Praterdome-Besuchers an einem Samstagabend entspricht.

Mit dem Betrag von 80.000 Euro hatte sich der Besitzer als Privatbeteiligter dem Verfahren gegen den 39-Jährigen angeschlossen. Durch den Freispruch blieb er auf seiner Schadenersatz-Forderung sitzen.

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