Missbrauch: Anzeige gegen WU-Professor

Ein wegen sexueller Belästigung von Studentinnen zu einer Geldstrafe verurteilter WU-Professor ist von der Hochschule karenziert worden. Wegen neuer Informationen wurde nun auch eine strafrechtliche Prüfung eingeleitet.

Bei dem Verfahren vor der Disziplinarkommission des Wissenschaftsministeriums, in dem der beamtete Professor zu einer Geldstrafe von vier Monatsbezügen verurteilt wurde, war nur die Rede von Vorfällen ab dem Jahr 2010. Das Dienstverhältnis mit der Wirtschaftsuniversität (WU) konnte zum Ärger des damaligen Rektors Christoph Badelt aufgrund des Disziplinar-Erkenntnisses nicht beendet werden. Ende September einigte sich die WU mit dem Professor auf eine Karenzierung für vier Jahre ohne Bezüge.

Verfehlungen seit dem Jahr 2006

Dass nun das Ministerium die Causa von der Staatsanwaltschaft Wien auf strafrechtliche Relevanz prüfen lässt, sei auf für das Ressort neue Informationen zurückzuführen, die aus der Anfrage hervorgehen, wie die Tageszeitung „Kurier“ in ihrer Mittwoch-Ausgabe berichtet. Demnach sei „bekannt“ gewesen, dass es bereits ab 2006 sexuelle Übergriffe gab.

Die Anzeige zur weiteren strafrechtlichen Prüfung wurde eingebracht, „da der Verdacht, dass eine Straftat vorliegen könnte, nicht grundsätzlich auszuschließen ist und es sich bei den möglichen Tatbeständen um Offizialdelikte handelt“, heißt es aus dem Ministerium, das auch die WU nun dringend um Stellungnahme dahin gehend ersucht, ob die Übergriffe nicht bemerkt wurden.

Prüfung wegen Anfrage von VSSTÖ

Der Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) wollte vom Ministerium wissen, warum nach dem Urteil der Disziplinarkommission keine Weisung zur Einleitung eines Berufungsverfahrens an den Verfahrensanwalt, der die Opfer vertritt, ergangen ist. Der Grund dafür sei, dass die Kommission zwar im Ministerium als Schlichtungsstelle in Sachen Beamtendienstrecht angesiedelt ist, jedoch weitestgehend selbstständig arbeite, hieß es.

Das Ministerbüro war dem zufolge auch nicht informiert, da eine Rücksprache nicht vorgesehen sei. Ob „in heiklen Fällen“ oder „bei relativ harten Urteilen“ eine weitergehende Auskunftspflicht seitens des Verfahrensanwalts besteht, erfrage man nun von der für das Beamtendienstrecht zuständigen Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ).

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