Taxler sticht Partnerin nieder: Prozess

Am Mittwoch sollte der Prozess gegen einen Taxilenker fortgesetzt werden, der versucht haben soll, in der Leopoldstadt seine Lebensgefährtin zu töten. Weil ein Zeuge nicht erschien, wurde die Verhandlung auf 4. Dezember vertagt.

Der Taxifahrer kontrollierte seine Freundin an ihrem Arbeitsplatz, rief ständig an, überwachte ihr Mobiltelefon, überprüfte ihm unbekannte Nummern, stöberte in ihrem Kalender und durchwühlte sogar ihre Unterwäsche auf verdächtige Spuren.

Anfang April 2015 entdeckte der 57-Jährige eine in seine Augen verdächtige Eintragung im Kalender seiner Freundin. Unter einem konkreten Datum hatte die Frau „Party“ notiert. Daneben fand sich ein mit rotem Kugelschreiber hingemaltes Herzerl. Der 57-Jährige ging davon aus, dass dahinter nur ein anderer Mann stecken konnte.

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ORF

Der Mann vor Gericht

Sohn flüchtete nach Stichen aus der Wohnung

Das hielt er der Frau am Abend des 16. April vor, als diese von der Arbeit nach Hause kam. Im Zuge seiner Vorwürfe versetzte der Mann der Frau plötzlich einen Faustschlag gegen den Kopf. Laut Anklage ging der Sohn dazwischen und packte den Vater am Hals, worauf beide zu Sturz kamen.

Die Frau lief in die Küche, der Mann folgte ihr, nachdem er sich aufgerappelt hatte, und soll ihr dann mit einem Küchenmesser drei Mal in den Kopf gestochen haben, wobei die 13 Zentimeter lange Klinge brach und teilweise im Schädelknochen stecken blieb - mehr dazu in Justizanstalt vergisst auf Verhandlung.

Als der Elfjährige sah, wie sich der Vater über die Mutter beugte und weiter zustecken wollte, griff er nach einem Messer und stach dem 57-Jährigen in den Rücken - mehr dazu in Elfjähriger stach auf Vater ein. Danach flüchtete er aus der Wohnung und rettete sich in eine Nachbarwohnung. Dort kam auch die 35-Jährige unter, der es ebenfalls gelang, vom Tatort wegzukommen. Das Jugendamt veranlasste eine Therapie für den Elfjährigen - mehr dazu in Stiche gegen Vater: Therapie hat begonnen.

Angeklagter bekannte sich „nicht schuldig“

„Ich wollte nur, dass er aufhört“, sagte der Elfjährige als Zeuge zu seinen Beweggründen. Er habe dem Vater daher „sicher nur einmal“ in den Rücken gestochen, gab der Schüler zu Protokoll.

Der Vater wies allerdings zwei Verletzungen im Rücken und darüber hinaus zwei weitere Einstiche im Brust und Schulterbereich auf. Der 57-Jährige bekannte sich „nicht schuldig“ und behauptete, letztere hätte ihm seine Freundin zugefügt, „weil ich sie geschlagen habe“.

Erst daraufhin habe er sich bewaffnet und zwei oder drei Mal zugestochen: „Ich hatte Angst, dass sie weiter zusticht.“ Die Frau wurde drei Mal am Kopf getroffen, wobei die Klinge abbrach und teilweise in der Schädeldecke stecken blieb. Auf die Frage, warum er das bisher nicht erzählt habe, erwiderte der Angeklagte: „Ich habe geglaubt, sie versöhnt sich. Ich wollte sie nicht belasten.“

Anwalt kritisiert „schlampige“ Polizeiarbeit

Verteidiger Rudolf Mayer kritisierte in ungewohnt scharfen Worten die Polizeiarbeit, die es schwer möglich mache, die tatsächlichen Abläufe zu rekonstruieren. Die Tatortgruppe des Landeskriminalamts habe sich geweigert, „wegen so einer G’schicht’ auszurücken“, so der Anwalt unter Verweis auf den Akteninhalt.

Die am Tatort einschreitenden und mit der Spurenaufnahme betrauten Beamten hätten dann zwar zwei Messer sichergestellt, ein drittes, am Boden liegendes Obstmesser aber nicht weiter beachtet. Ein Beamter habe es einfach zurückgelegt. „Das hat sauber ausg’schaut. Weil’s sauber ausg’schaut hat, hab ich’s wieder zurückgelegt“, zitierte Mayer dessen Angaben.

Zeugenaussagen zufolge soll der Angeklagte darüber hinaus mit einem keramikfarbenen Messer in der Hand aus der Wohnung gekommen sein. Ein solches war offenbar gar nicht Gegenstand der polizeilichen Erhebungen. „Vielleicht hat er sich verteidigt gegen ihren Stich“, ersuchte der Anwalt die Geschworenen, dem Beweisverfahren besonders aufmerksam zu folgen. Heute sind zwei weitere Zeugen geladen.