Anti-Folter-Komitee: Kritik an Otto-Wagner-Spital

Das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) widmet sich in seinem jüngsten Bericht auch psychiatrischen Einrichtungen. Beim Otto-Wagner-Spital sorgte die Art der Anwendung freiheitsbeschränkender Maßnahmen für Kritik.

Zwar wurden dabei keine Vorwürfe in Sachen Misshandlungen von Patienten durch das Personal erhoben, beklagt wurde jedoch etwa, dass es noch immer kein Zentralregister gibt, das den Einsatz von freiheitsbeschränkender Maßnahmen dokumentiert. Das CPT hatte das Krankenhaus bereits 2009 besucht und hier Verbesserungen urgiert.

Kritik an Überwachung und Fixierungen

Auch Fälle medikamentöser Freiheitsbeschränkungen - also der Einsatz von Beruhigungsmitteln - sollten dabei erfasst werden, so die Forderung. Kritisiert wurde weiters, dass es keine ununterbrochene Aufsicht von fixierten Personen gab. Das müsse unmittelbar und nicht durch Kameras geschehen, hieß es. Noch dazu hätten sich Patienten beschwert, dass sie die Rufglocke nicht erreichen konnten. Außerdem sei es der Fall gewesen, dass Betroffene manchmal im vollen Blickfeld anderer oder in nacktem Zustand fixiert worden seien.

Permanente Beobachtung „nicht zielführend“

Die Republik vertrat in einer Stellungnahme den Standpunkt, dass eine permanente Beobachtung - in Form einer Sitzwache - aus „behandlungs- und betreuungstechnischer Sicht nicht generell zielführend“ sei. Eine kontinuierliche Observanz sei dabei unbestritten erforderlich, diese könne aber auch in anderer Form sichergestellt werden, wurde versichert. Zudem hätte ein Patient den Wunsch geäußert, unbekleidet fixiert zu werden, wobei jedenfalls darauf geachtet worden sei, dass die Person zugedeckt wurde, wie versichert wurde.

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