Stadthallenbad: Erstes Teilgutachten

Die Sanierung des Wiener Stadthallenbads, die in einer mehrjährigen Sperre gegipfelt hat, ist um eine Facette reicher: Laut „Kurier“ und „Presse“ liegt ein erstes gerichtliches Sachverständigengutachten vor.

Der Gutachter hat demnach festgestellt, dass „die Grundlagen für die Sanierung des Stadthallenbades bei Ausführungsbeginn nicht gegeben“ waren. Nach Auskunft von Generalplaner Georg Driendl, der mit der Stadt um die Kosten der missglückten Renovierung ringt, gab es grobe Fehler bei der Vorplanung.

Wichtige Untersuchungen seitens der Stadt sollen laut dem Gutachten gefehlt haben. Der ausführende Generalplaner habe hingegen alle Maßnahmen ergriffen, um zum Beispiel die Dichtheit des Beckens zu gewährleisten, heißt es in den Zeitungsberichten. Petra Rindler, Anwältin des Generalplaners: „Der Gutachter kommt zu dem ganz klaren Ergebnis, dass der Architekt Driendl in keiner Wiese irgendetwas mit der Undichtheit des Beckens zu tun hat.“

Das 50-Meter-Hauptbecken aufgenommen am Montag, 30. Juni 2014, anl. einer Presseführung durch das Wiener Stadthallenbad

APA/Neubauer

Gerichtsstreit um Kosten folgte nach Problemen bei der Sanierung

Gerichtsstreit wird wohl Jahre dauern

Driendl wird auch von den Vorwürfen entlastet, dass es Mängel bei den Fliesen und der Statik gegeben haben soll. Vielmehr habe die Stadt wichtige Untersuchungen vor Sanierungsbeginn nicht gemacht: „Und das hat sich auf Grund dieser fehlenden Vorbereitung dann erst nach Beauftragung des Architekten Driendls während der laufenden Arbeiten gezeigt. Und das ist natürlich für ein Bauvorhaben fatal“, so Rindler. Bis über den Streit das Gericht urteilt, wird es wohl noch zwei Jahre dauern, sagt Rindler.

Stadt gibt sich zurückhaltend

Wien will sich von der betroffenen Firma mehr als 13 Mio. Euro zurückholen. Der Planer hat die Forderung stets zurückgewiesen - mehr dazu in Stadthallenbad: Streit über Kosten.

Ein Sprecher der Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft gab sich zurückhaltend. Man stehe erst am Anfang des Prozesses. Verwiesen wurde von der Stadt auch darauf, dass es sich nur um ein Teilgutachten handle.

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