Meinl Bank: Chef darf vorerst bleiben

Die Entscheidung über die Absetzung von Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl verschiebt sich. Die Finanzmarktaufsicht (FMA), die Weinzierl im Juli abberufen hat, muss einen neuen Bescheid ausstellen, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVwG).

In einem Beschluss vom Donnerstag, der der APA vorliegt, hat das Gericht den alten FMA-Bescheid aufgehoben „und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Finanzmarktaufsicht Österreich zurückverwiesen.“

In einen neuen Bescheid muss die FMA nun Erkenntnisse zu erst Anfang November 2015 abgeschlossenen Ermittlungen wegen Geldwäscheprävention einarbeiten. Die Behörde hat da weitere „gravierende Verfehlungen“ festgestellt.

Weiss war nicht erfolgreich

Der juristische Streit zwischen der FMA und der Meinl Bank zieht sich schon seit dem Sommer. Damals hat die Behörde beschieden, dass die Meinl Bank ihre Vorstände Weinzierl und Günter Weiss binnen drei Monaten ersetzen muss, um nicht ihre Lizenz zu verlieren.

Weinzierl und Weiss haben dagegen mehrerlei Rechtsmittel ergriffen - mehr dazu in Meinl-Banker Weinzierl ruft Verfassungsgericht an. Weiss war damit nicht erfolgreich, er wurde per 24. Oktober durch Stephen Coleman ersetzt. Weinzierl hingegen kam mit seinem Antrag auf Aufschub des ursprünglichen FMA-Bescheids durch, erst ist also nach wie vor im Amt.

FMA sah „bilanziellen Blindflug“

Abgeblitzt sind Weiss und Weinzierl dagegen mit ihrem Antrag auf Parteienstellung im Verfahren. Da gibt es nun laut APA-Informationen zwei weitere Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts. Der FMA-Bescheid richtete sich wie vom Bankwesengesetz (BWG) vorgeschrieben gegen die Bank, nicht gegen die Vorstände als Personen.

Die FMA warf den Meinl-Bank-Vorständen in ihrem umfangreichen Bescheid vom 24. Juli unter anderem „bilanziellen Blindflug“ vor. Sie hätten wesentliche Vorschriften verletzt, der Behörde irreführende Informationen über wichtige Kennzahlen geliefert. Im Bescheid ist etwa von einem „gravierenden Fehler bei der Berechnung der anrechenbaren Eigenmittel der Bank“ sowie „schwerwiegendem Versagen der internen Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren“ die Rede - mehr dazu in FMA beruft Chefs der Meinl Bank ab.

Neben diesem Bündel an Vorwürfen gab es einen zweiten Vorwurfsstrang, der sich auf die Einhaltung von Geldwäschepräventionsbestimmungen bezog. Darauf ist die FMA in ihrem Bescheid aber inhaltlich nicht genau eingegangen, weil die Ermittlungen zu dem Zeitpunkt noch im Gange waren. Die Behörde war der Meinung, dass die anderen Vorwürfe bereits ausreichten, um die Meinl-Bank-Vorstände abzusetzen. Die Bank und das Gericht sehen das aber anders.

FMA stellte „gravierende Verfehlungen“ fest

Nächste Woche hätte beim Bundesverwaltungsgericht über den Bescheid - und damit auch über die neuen Geldwäscheerkenntnisse der FMA - verhandelt werden sollen. Am Dienstag brachte die FMA schließlich „eine Stellungnahme zu den Beschwerdegründen samt einem Konvolut von 18 Beilagen“ ein, wie es im Gerichtsbeschluss heißt. Inhaltlich ging es etwa um Vorwürfe rund um Geldwäschebestimmungen bei Treuhandkreditschäften der Meinl Bank.

Laut Gericht brachte die FMA „umfangreiche neue Sachverhaltselemente vor, die die Unzuverlässigkeit der GL (Geschäftsleitung) belegen sollen, und nicht im angefochtenen Bescheid enthalten waren.“

„Behauptet wird, dass die personellen Ressourcen der BF (Beschwerdeführerin FMA) zur Bekämpfung von GW/TF (Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung) unzureichend seien, die BF kein entsprechend kompetentes Fachpersonal zur Verhinderung der Geldwäsche eingesetzt habe, die Aktenführung betreffend GW/TF unzureichend sei, über bestimmte Zeitabschnitte keine angemessenen Regelwerke vorlägen und zusätzlich von der BF die entsprechenden Regelwerke (soweit sie vorlagen) effektiv nicht beachtet würden“, heißt es im Gerichtsbeschluss.

Meinl Bank zeigte sich „erfreut“

Das Gericht hat „keine Zweifel, dass es sich bei diesem Vorbringen ... um zentrale Sachverhaltsfeststellungen und rechtliche Beurteilungen handelt.“ Gerade deswegen sei es aber nicht zulässig, „zunächst auf Verdacht eine bescheidmäßige Entscheidung zu treffen“ und dann andere wesentliche Feststellungen erst in Form einer Stellungnahme nachzuliefern, so das Gericht. Der Senat fragt sich außerdem, warum die FMA überhaupt später noch umfangreiche neue Sachverhaltsfeststellungen eingebracht hat, die im Bescheid „lediglich angedeutet“ waren, wenn sie doch glaubte, der erste Vorwurfsstrang wäre bereits ausreichend gewesen.

Die Meinl Bank zeigte sich in einer ersten Reaktion „erfreut und in ihrer Rechtsposition bestätigt“, wie sie am Donnerstagabend mitteilte. Man habe Hoffnung, „nun mit der FMA in einen konstruktiven Dialog zurückkehren zu können.“

Laut FMA-Sprecher Klaus Grubelnik hingegen „handelt es sich hierbei im Wesentlichen um eine verfahrenstechnische Frage. Die Verzögerung entsteht dadurch, dass in der Zwischenzeit weitere gravierende Verfehlungen - insbesondere in der Prävention der Geldwäsche - festgestellt wurden, die in einem neu zu erlassenden Bescheid zusätzlich zu berücksichtigen sind“, wie er am Donnerstagabend auf Anfrage der APA meinte. „Da sich damit die Beweislage weiter verdichtet hat, werden wir selbstverständlich alles in unserer Macht stehende tun, das Verfahren rasch und konsequent voran zu treiben“, so der Behördensprecher.

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