Leuchtturm für Kinderrechte im Parlament

Zum Tag der Kinderrechte am Freitag haben Kinder im Parlament einen Leuchtturm aus Kartonschachteln aufgestellt. Anlass dafür ist die Verabschiedung der UNO-Kinderrechtskonvention am 20. November 1989.

„Der Leuchtturm soll allen den richtigen Weg zu den Kinderrechten zeigen“, meinte ein junger Teilnehmer. Der Leuchtturm steht in der Säulenhalle des Parlaments. Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) sprach von einem „Zeichen, wie wichtig Kinderrechte sind“. Bei der Aufstellung waren auch vier Jugendliche aus Afghanistan dabei. Sie betonten, wie wichtig es sei, möglichst gut in das österreichische Bildungssystem integriert zu werden.

Kinder und Doris Bures zum Tag der Kinderrechte im Parlament

APA/Georg Hochmuth

Im Parlament gibt es ein Zeichen für die Kinderrechte

Jugend Eine Welt für „Bildungskompass“

Die Hilfsorganisation Jugend Eine Welt hat zum Tag der Kinderrechte den bei der Bildungsreform angekündigten „Bildungskompass“ begrüßt und dessen Anwendung für alle minderjährigen Flüchtlinge, die in Österreich bleiben wollen, gefordert. Schon bei der Erstaufnahme von Kinderflüchtlingen soll es ein kindgerechtes, bundesweit einheitliches und standardisiertes Clearingverfahren geben, so die Forderung der Organisation.

Clemens Klingan, Geschäftsleiter von SOS Kinderdorf, hatte am Mittwoch auf die Einhaltung der Kinderrechte für minderjährige Flüchtlinge gepocht: „Man hat manchmal den Eindruck, dass es eine Zweiklassengesellschaft gibt.“ Noch immer seien rund 2.500 geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmezentren und Großquartieren untergebracht. „Dort fehlt es an Bezugspersonen, an Bildung, an Möglichkeiten, das Erlebte zu verarbeiten“, kritisierte er. An Orten wie Traiskirchen werde kaum ein Kinderrecht nicht verletzt.

Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte, dem etwa die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die österreichische Bundesjugendvertretung und wienXtra angehören, nahm den Bund in die Pflicht: „Kinder- und Jugendrechte sind Menschenrechte. Das heißt, hier gilt Diskriminierungsverbot. Kein minderjähriger Flüchtling darf schlechter behandelt werden als einheimische Kinder und Jugendliche.“ Dabei verwies sie auf die UNO-Kinderrechtskonvention. Diese trat 1992 in Österreich in Kraft und wurde 2011 teilweise in den Verfassungsrang gehoben.

Kinderrechtskonvention 1989 verabschiedet

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat die „Erklärung der Rechte des Kindes“ am 29. November 1959 einstimmig verabschiedet. Zum Jahr des Kindes 1979 wurde eine Kommission zur Erarbeitung einer Kinderrechtskonvention eingesetzt. Am 20. November 1989 wurde das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ von der UNO-Vollversammlung verabschiedet, dieses Datum wird seitdem von der UNO als Internationaler Tag der Kinderrechte gefeiert.

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