Gefährlicher Serientäter vor Gericht

Am 21. Dezember soll über die Einweisung eines 33-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entschieden werden. Der Mann soll eine Frau niedergestochen und einer zweiten eine Flasche auf dem Kopf zertrümmert haben.

Die beiden Attacken waren zunächst nicht miteinander in Verbindung gebracht worden: Zuerst soll der Mann im Juni eine 28-jährige Studentin in Wien-Neubau mit einem Messer angegriffen haben. Die Frau überlebte nur knapp. Einer von mehreren Messerstichen verursachte eine Blutung aus einer Schlagader - mehr dazu in Studentin bei Messerattacke schwer verletzt.

Im August soll der Mann in der Bibliothek der Medizinischen Universität im AKH eine Studentin mit einer Glasflasche attackiert haben. Die 28-Jährige erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Schädelbruch - mehr dazu in Studentin im AKH mit Glasflasche attackiert. Nach dem Angriff im August wurde der nun Verdächtige verhaftet. Die im Juni niedergestochene Frau erkannte in ihm bei einer Gegenüberstellung eindeutig ihren Angreifer.

„Hohes Risiko für neue Gewalttaten“

Der in den USA in Texas geborene Verdächtige gab gegenüber der Polizei zum Angriff im AKH an, er habe sich in die Bibliothek begeben, um „irgendeine Person mit der Flasche zu schlagen“. Er habe sich damit für ein Experiment revanchieren wollen, das seit 2008 vom NATO-Militär an ihm durchgeführt werde. Zur zeitlich weiter zurückliegenden Messerattacke machte der Mann bisher keine Angaben.

Laut einem von der Staatsanwaltschaft Wien in Auftrag gegebenen Gutachten leidet der Verdächtige an einer hochgradigen paranoiden Schizophrenie, die er nicht behandeln ließ. Zu beiden Tatzeitpunkten habe er sich in einem „akut psychotischen Zustand“ befunden, wie Sachverständiger Karl Dantendorfer feststellte. Er rechnet den Mann einer Tätergruppe zu, „die ein hohes Risiko für das Begehen neuerlicher Gewalttaten aufweist“. Im konkreten Fall sei das Risiko derart groß, „so dass es geboten ist, ihn in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen“.

Mutmaßlicher Täter „nicht zurechnungsfähig“

Dantendorfer bescheinigte dem Mann Zurechnungsunfähigkeit, weshalb er nicht wegen versuchten Mordes bzw. absichtlicher schwerer Körperverletzung belangt werden kann. Die Staatsanwaltschaft hat statt dessen beim Straflandesgericht einen Antrag auf Unterbringung des 33-Jährigen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht.