Barrierefreiheit: Countdown läuft

Wiens Kleinunternehmer müssen ihre Geschäftsräumlichkeiten bis Ende des Jahres barrierefrei zugänglich machen. Die Wirtschaftskammer zeigt Alternativen zu einem Umbau der Geschäftslokale auf.

Mit Jänner 2016 müssen sämtliche Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten, für jeden Menschen zugänglich sein. Das bedeutet, kein Mensch darf aufgrund seiner Behinderung diskriminiert werden. Viele Kleinunternehmer fürchten teure Umbauarbeiten - mehr dazu in Kleinunternehmer fürchten Barrierefreiheit.

Ist der Umbau des Geschäftslokales zu teuer, haben die Unternehmer noch eine andere Möglichkeit, sagt Marlies Göttler von der Wirtschaftskammer gegenüber Radio Wien. „Man könnte zum einen Überlegen, ob man seine Angebote mobil verfügbar macht. Im Fall von Dienstleistungen ist das meistens einfacher, da ist man ortsungebunden“.

Barrierefreiheit durch kostenlosen Lieferservice

Laut Wirtschaftskammer gehe es hauptsächlich darum, den Willen zu zeigen, dass man Menschen mit Behinderungen von seinen Dienstleistungen nicht ausgrenzt - etwa durch Hausbesuche. Kleine Firmen etwa erreichen Barrierefreiheit auch durch einen kostenlosen Lieferservice.

Keine Prüfung durch Behörde vorgesehen

Es gibt allerdings keine Behörde, die ab dem 1. Jänner prüft, ob die Betriebe auch tatsächlich barrierefrei zugänglich sind. Wenn sich aber ein Mensch mit Behinderung von einer Dienstleistung ausgeschlossen fühlt, kann er sich im Sozialministerium beschweren.

Dann muss das Unternehmen in einem Schlichtungsgespräch klären, ob und wie es dem Menschen mit Behinderung entgegenkommen kann - eben etwa durch Hausbesuche. Sollte es dabei zu keiner Einigung kommen, könnte der Mensch mit Behinderung den Unternehmer auf dem Zivilrechtsweg klagen.

Firmen die unsicher sind, wie sie ihre Dienstleistung beziehungsweise das Unternehmen selbst barrierefrei machen können, bekommen via Wirtschaftskammer Beratung. Die Beratung wird von Menschen mit Behinderungen durchgeführt.

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