Höhere Standards für Kindergruppen

Die Stadt Wien hebt die Standards für Kinderbetreuung an - nicht zuletzt aufgrund heftiger Kritik. Der bisher nur für Kindergärten verpflichtende Bildungsplan gilt nun auch für die über 600 privaten Kindergruppen, beschloss am Freitag der Landtag.

Der Gesetzesänderung stimmten am Freitag alle Fraktionen im Landtag zu - mit Ausnahme der FPÖ. Die zuständige Stadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) sprach von einem „wichtigen ersten Schritt zur pädagogischen Qualität in den Wiener Kindergruppen“. Als Grund für ihr Dagegenstimmen nannte die FPÖ in einer Aussendung unter anderem die „linke Gender-Ideologie“ und das Fehlen des Themas Missbrauchsprävention im Bildungsplan.

Kindergarten

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Über 600 private Kindergruppen gibt es in Wien

Der Wiener Bildungsplan regelt grob gesagt die pädagogischen Rahmenbedingungen bzw. Vorgaben für die Kinderbetreuung. Damit soll gewährleistet werden, dass der Nachwuchs diverse Kompetenzen - von Bewegung über soziale Beziehungen und Kreativität bis hin zur Sprachbeherrschung - vermittelt bekommt. Die Einhaltung spielt eine wesentliche Rolle bei Kontrollen der Einrichtungen durch das Magistrat. Bisher galt der Bildungsplan nur für Kindergärten sowie für fünfjährige Kinder in Kindergruppen.

Höhere Ausbildungsstandards für Betreuer

Auch eine weitere Änderung soll bald folgen: Auf Basis des neuen Gesetzes sollen per Verordnung die Ausbildungsstandards für Gruppenbetreuer angehoben werden. Künftig brauchen diese 400 Stunden Ausbildung - 240 in der Theorie und 160 in der Praxis - statt der bisher gesetzlich vorgeschriebenen 90 Stunden. Eine schriftliche Seminararbeit und eine kommissionelle mündliche Prüfung werden ebenso Pflicht wie mindestens 20 Stunden Fortbildung pro Jahr.

Die Regelungen gelten nicht rückwirkend - und somit nur für Betreuer, die neu mit der Ausbildung beginnen, sagte Wehsely. Die Ausbildungsstätten müssen außerdem ihre Lehrpläne per Bescheid vom Magistrat genehmigen lassen.

Kindergruppen betreuen bis zu 14 Kinder

In Wien gibt es laut Büro der Ressortchefin derzeit mehr als 600 Kindergruppen. Sie sind allesamt privat geführt. Anders als Kindergärten, die mehrere Gruppen führen dürfen, werden Kindergruppen einzeln bewilligt. Wobei an einem Standort höchstens zwei Gruppen - wenn auch räumlich und organisatorisch getrennt - untergebracht sein dürfen. Kindergärten dürfen zwischen 15 und 25 Kinder pro Gruppe unterbringen, bei Kindergruppen sind es maximal 14 Kinder.

Kindergarten neutral

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Die Kindergärtnerinnen forderten im Herbst eine Gesetzesänderung

Wirbel um muslimische Kindergärten und -gruppen

Zuletzt hatte es Wirbel um die Betreuungsqualität in muslimischen Kindergärten und -gruppen in Wien gegeben. Eine Vorstudie der Uni Wien im Auftrag des Außenministeriums konstatierte im Dezember Fehlentwicklungen - mehr dazu in Aslan: „Radikalität beginnt im Kindergarten“. Schließlich einigte man sich darauf, eine genaue Studie zu erstellen - mehr dazu in Studie zu Islamkindergärten fixiert.

Unabhängig davon übten die Wiener Kindergärtnerinnen bereits im Herbst Kritik und forderten kleinere Gruppen, mehr Vorbereitungszeit für Pädagoginnen und Mindeststandards bei der Ausbildung von Tagesmüttern und Kindergruppen-Betreibern - mehr dazu in Kindergärtnerinnen fordern Gesetzesänderung.