Tatrekonstruktion nach Mord

Ein 41-Jähriger soll seine 22-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Penzing ermordet haben. Nach seinem Geständnis hat er am Dienstag die Tat in der Wohnung vor der Polizei rekonstruiert.

Am 18. Dezember des vergangenen Jahres soll der Mann seine 22-jährige Ehefrau erstickt haben. „Mein Mandant hat anhand einer Puppe vorgezeigt, wie die Tat abgelaufen ist“, sagte Rechtsanwältin Astrid Wagner nach dem Termin in der Lortzinggasse. Der Beschuldigte sei zwischendurch „geschockt und sprachlos“ gewesen - mehr dazu in Mord in Penzing: Frau wurde erstickt.

Gerichtsmedizinisches Gutachten ausständig

Deshalb wurden bei der Tatrekonstruktion in der Wohnung auch kurze Pausen gemacht, schilderte die Rechtsvertreterin. Der Lokalaugenschein hatte nicht ganz eine Stunde gedauert. Der Beschuldigte trug eine Baseballkappe, versteckte sein Gesicht aber nicht vor den anwesenden Medienvertretern.

Nun werde das gerichtsmedizinische Gutachten des ebenfalls beim Lokalaugenschein anwesenden Sachverständigen Nikolaus Klupp abgewartet, erläuterte Wagner die nächsten Schritte. Ein psychiatrisches Gutachten habe keine Besonderheiten ergeben.

„Es war auf keinen Fall ein gezielter Mord“, sagte die Anwältin des 41-Jährigen. Es sei zu einer Streiterei gekommen, ihr Mandant habe seine Frau gestoßen und ihr schließlich den Mund zugehalten und sich dabei auf ihr abgestützt. Die Anklagebehörde geht jedoch davon aus, dass das Ersticken mit einem weichen Gegenstand - etwa einem Polster - herbeigeführt wurde.

Betretungsverbot war in Kraft

Der 41-Jährige habe die Rettung gerufen und sei „absolut schockiert“ gewesen, sagte Wagner. Der Mann wurde noch im Wohnhaus festgenommen. Dass die 22-Jährige tot ist, habe er aber erst in der Justizanstalt erfahren. Bei der Tat waren auch die gemeinsamen Kinder des Paars in der Wohnung. Das Sorgerecht für das Baby und das Kleinkind habe mittlerweile das Jugendamt, erzählte Wagner.

Der Mann hätte der Wohnung kurz vor Weihnachten wegen eines Betretungsverbots eigentlich fernbleiben müssen. Es habe viele Streitereien gegeben, sagte Wagner. Dabei sei es dann auch um die bevorstehende Scheidung gegangen. Die Wegweisung gab es laut der Anwältin, weil der Mann „sie angeblich gegen die Duschwand gedrückt“ hat. „Aber ein Gewalttäter in dem Sinn ist er sicher nicht“, sagte Wagner.

Verteidigerin: „Mund zugehalten“

Der 41-Jährige selbst behauptet, er habe der 22-Jährigen seine bloße Hand gegen den Mund gedrückt. „Dem Ganzen ist ein Streit vorausgegangen. Weil sie die ganze Zeit geschrien hat, hat er ihr den Mund zugehalten“, erklärte seine Verteidigerin.

Bei seiner Festnahme hatte der Angeklagte immer wieder von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Aussagen zu verweigern - mehr dazu in Tote Frau in Penzing: Ehemann schweigt. Im Dezember legte der Angeklagte ein Teilgeständnis ab. Er habe seiner Ehefrau den Mund zugehalten, weil sie ihn beleidigt habe, töten hätte er sie nicht wollen - mehr dazu in Mord in Penzing: Ehemann geständig.