Zerstückelte Studentin: Kein neuer Prozess

Der Mord an einer in ihrer Hietzinger Wohnung zerstückelten Studentin wird nicht erneut vor Gericht verhandelt. Das Straflandesgericht wies den Wiederaufnahmeantrag ihres rechtskräftig verurteilten Mörders ab.

Der entsprechende Beschluss wurde am Donnerstag Verteidiger Nikolaus Rast zugestellt. Aus den behaupteten Wiederaufnahmegründen hätten sich keine neuen Tatsachen oder Beweismittel gewinnen lassen, die geeignet gewesen wären, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verurteilung des mittlerweile 28-jährigen Täters zu wecken, sagte Gerichtssprecher Thomas Spreitzer.

Angeklagter Philipp K., 2011

APA / Roland Schlager

Der damalige Jus-Student war im Mai 2011 zu lebenslanger Haft für den Mord im Juli 2010 verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Er verbüßt seine Strafe in der Justizanstalt Krems-Stein - mehr dazu in Protokoll vom Mordprozess zum Nachlesen (wien.ORF.at; 10.5.2011). Der 28-Jährige behauptet nach wie vor, er habe seine ehemalige Freundin nicht umgebracht.

Mord durch Arthrose unmöglich?

Verteidiger Rast hatte in seinem Wiederaufnahmeantrag unter anderem geltend gemacht, der Verurteilte leide an einer derart ausgeprägten Gelenksarthrose, dass er gar nicht in der Lage gewesen wäre, 200 Mal mit einem Messer auf die Studentin einzustechen. Diese Argumentation vermochte das Straflandesgericht eben so wenig zu überzeugen wie die restlichen, darüber hinausgehenden Vorbringen.

„Die vorgelegten medizinischen Befunde stammen aus den Jahren 2008 und 2014 und weisen damit keine zeitliche Nähe zur Tathandlung auf“, stellte Gerichtssprecher Spreitzer im Gespräch mit der APA fest. Außerdem habe der Verurteilte in seiner Hauptverhandlung vor einem Schwurgericht zugestanden, kiloschwere Leichenteile aus der Wohnung gebracht und im Anschluss Ausmal- bzw. Reinigungsarbeiten vorgenommen zu haben. Das stünde im Widerspruch zur behaupteten schweren Arthrose, erklärte Spreitzer.

Auf Zeugenladung „einvernehmlich verzichtet“

Dass in der Hauptverhandlung ein Zeuge nicht gehört wurde, der laut Verteidiger Rast belegen hätte können, dass die Studentin seit längerem von einem Bekannten seines Mandanten bedroht wurde, war für das Straflandesgericht kein Malheur. „Diese Aussage ist mit Zustimmung sämtlicher Verfahrensbeteiligter in der Verhandlung verlesen worden. Auf die Ladung des Zeugen wurde einvernehmlich verzichtet“, führte Spreitzer ins Treffen. Auch der damalige Rechtsvertreter des Verurteilten hätte dagegen keine Einwände gehabt. Rast übernahm das Mandat erst später.

Privatgutachten überzeugte Gericht nicht

Keine maßgebliche Bedeutung maß das Landesgericht einem den Wiederaufnahmeantrag stützenden Privatgutachten des bekannten Psychiaters Reinhard Haller bei, der den Mann zwei Mal untersucht hatte. Der Sachverständige hielt es in seiner Expertise für denkbar bzw. möglich, dass bei dem 28-Jährigen zur Tatzeit eine schwere Berauschung verbunden mit einem anamnestischen Syndrom vorlag.

Diese Ausführungen bezeichnete Spreitzer unter Bezugnahme auf den abgewiesenen Wiederaufnahmeantrag als „nicht tauglich, um an der Richtigkeit des fest stehenden Urteils zu zweifeln.“ Dasselbe gelte für behauptete Ermittlungsfehler. Diese wären bereits im Rahmen einer Nichtigkeitsbeschwerde moniert und vom Obersten Gerichtshof (OGH) geprüft worden. Der OGH habe keine Fehler gefunden und den Schuldspruch daher bestätigt, so Spreitzer abschließend.