Au-pair-Mächen: Mordanklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen 24-jährigen Gambier wegen Mordes an einem aus den USA stammenden Au-pair-Mädchen angeklagt. Ein Einspruch der Verteidigung ist noch möglich. Der Verdächtige bestreitet die Tat weiter.

Die Anklage wurde bereits am 22. April beim Straflandesgericht eingebracht. Als Motiv vermutet die Staatsanwaltschaft Eifersucht. Die 25-jährige Amerikanerin soll dem von der Abschiebung bedrohten Gambier Unterschlupf gewährt und mit ihm ein sexuelles Verhältnis gehabt haben. Laut den Ermittlungen dürfte er aber nicht der einzige Mann gewesen sein. Der 24-Jährige soll die Frau in der Wohnung neben einem afghanischen Burschen liegend gefunden haben und die Frau später aus Eifersucht getötet haben.

DNA-Gutachten widerspricht Verdächtigem

Laut gerichtsmedizinischem Gutachten wurde die Frau gewaltsam erstickt. Es gibt ein DNA-Gutachten, wonach die Frau sowohl mit dem 15 Jahre alten Afghanen wie auch mit dem verdächtigen Gambier sexuellen Kontakt gehabt hat. Die DNA-Spuren des Angeklagten waren frischer und dürften laut Sachverständiger kurz vor ihrem Tod am Körper der Frau hinterlassen worden sein.

Dieses DNA-Gutachten erschüttert auch die Verantwortung des Angeklagten, er hätte sich zum Tatzeitpunkt gar nicht am Tatort befunden. Er bleibe dabei, es nicht gewesen zu sein, betonte auch seine Anwältin, Astrid Wagner. Die Leiche der jungen Frau war am 26. Jänner in ihrer Ein-Zimmer-Wohnung in der Wiedner Hauptstraße entdeckt worden - mehr dazu in Totes Au-pair: Keine äußeren Verletzungen.

Verdächtiger illegal in Wien

Der Verdächtige war im Frühjahr 2014 nach Europa gekommen. Der Flüchtling stellte in Italien einen Asylantrag und wurde daher Ende 2015 nach der Dublin-III-Verordnung dorthin abgeschoben, als er im Dezember 2015 in einem Wiener Flüchtlingsquartier aufgegriffen wurde. Er kehrte illegal nach Wien zurück und kam über eine Internet-Plattform bei dem Au-pair-Mädchen unter.

Wann der Prozess stattfinden wird, ist noch unklar. Verteidigerin Astrid Wagner hat noch bis Ende kommender Woche Zeit, die nicht rechtskräftige Anklage zu beeinspruchen.