Mann wollte Auto von Ex-Frau sprengen lassen
Der Beschuldigte trägt eine Fußfessel und konnte seine Wohnung nicht verlassen, weshalb er den Freund mit dem Anschlag beauftragte. Er übergab ihm zwei Kugelbomben und nannte ihm die genaue Adresse der Garage in der Raxstraße in Favoriten, wo das Auto seiner Ex-Frau abgestellt war. Der Freund - er muss derzeit ebenfalls eine Gefängnisstrafe verbüßen, befindet sich jedoch in einem Freigängerprogramm - gestand aber der 45-jährigen Ex-Frau das Vorhaben und übergab ihr die beiden Sprengsätze.
LPD Wien
Polizei schließt Mordabsicht aus
Die Frau verständigte die Polizei. Ein Sprengstoffexperte sicherte die mit Schwarzpulver gefüllten Kugelbomben. Der Ex-Mann konnte von Cobra-Beamten in seiner Wohnung in Liesing um 2.30 Uhr festgenommen werden.
„Nach derzeitigem Erkenntnisstand schließen wir eine Mordabsicht aus“, sagte Thomas Keiblinger von der Wiener Polizei, „der Mann wollte lediglich, dass das Auto seiner Ex-Frau in die Luft gesprengt wird.“ Der Freund hätte die Kugelbomben unter dem Seat Leon platzieren und zünden sollen. Das Motiv ist noch nicht bekannt.
Kugelbomben offenbar aus Slowakei
Die Kugelbomben dürften aus slowakischem Militärbesitz sein. Das Militär führt mit solchen Sprengsätzen Sprengübungen durch oder setzt sie bei Truppenübungen ein. „Das zeigt zumindest die Sprengstoffart“, sagte Keiblinger, „wie der Mann sich diesen Sprengstoff genau besorgt hat und von wem, ist Gegenstand der Ermittlungen und der laufenden Vernehmungen.“ Sie hätten eine enorme Sprengkraft gehabt, „vor allem, wenn das Auto auch noch voll getankt gewesen wäre“, meinte Keiblinger.
Beide Männer in Polizeigewahrsam
Sowohl der Verdächtige als auch der mit Explosion beauftragte Mann befinden sich in Polizeigewahrsam. Beide - der Fußfesselträger und der Freigänger - werden im geschlossenen Vollzug angehalten, sagte Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Justizministeriums.
Die beiden Strafgefangenen waren nicht wegen Gewaltdelikte verurteilt worden. Die Verbrechen, weswegen die Männer eine Haftstrafe verbüßen mussten, sind den Vermögensdelikten zuzuordnen. Der 43-Jähriger und der Jüngere kannten einander nicht aus dem Gefängnis. Die beiden waren in unterschiedlichen Justizanstalten in unterschiedlichen Bundesländern untergebracht, sagte Tichy-Martin. Bis der Sachverhalt von Polizei und Staatsanwaltschaft restlos geklärt ist, wird es keine freiheitsbezogenen Maßnahmen geben.