Bis zu 15.000 ohne Registrierkassa

Obwohl die Übergangsfrist abgelaufen ist, haben geschätzt noch etwa bis zu 15.000 Wiener Betriebe keine Registrierkassa. Dazu verpflichtet sind Betriebe mit mehr als 15.000 Euro Gesamtumsatz. Nun drohen saftige Finanzstrafen.

Seit 15 Jahren führt Leopoldine Plesch einen kleinen Greißlerladen in Liesing. Vor einiger Zeit hat sie sich eine Rechenmaschine angeschafft. Das müsse reichen, so die 78-Jährige, die sich weigert, auf eine Registrierkassa umzusteigen: „Die Summe, diese 15.000 Euro Umsatz, die ist zu gering, weil man sich die Kosten nicht leisten kann... Ich habe das doppelte, aber mir bleibt nichts.“

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Viele hoffen noch auf Ausnahmen

Leopoldine Plesch ist längst nicht allein: Die Wirtschaftskammer schätzt, dass bis zu 15.000 Unternehmen in Wien der Registrierkassenpflicht nicht nachkommen: „Wir schätzen, dass zwischen 10.000 bis 15.000 Betriebe in Wien noch keine Kassen haben. Die Gründe dafür sind vielfältig“, so Petra Ibounig von der Finanzabteilung der Wiener Wirtschaftskammer. Lieferengpässe und das VfGH-Urteil, das aufschiebende Wirkung hat, sowie eine dritte Gruppe, die noch auf Ausnahmen hofft, führt Ibounig an.

TV-Hinweis:

„Wien heute“, 1.7.2016. 19.00 Uhr, ORF 2, und dann in tvthek.ORF.at.

Kontrolliert werden die Registrierkassa- und die Belegerteilungspflicht vom Betriebsprüfer. Der entscheidet, ob über den säumigen Unternehmer eine Finanzstrafe von bis zu 5.000 Euro verhängt wird oder nicht. Alfred Hacker vom Finanzministerium: „Das rechtsstaatliche Verfahren sieht vor, dass jeder Einzelfall zu prüfen ist. Das heißt, derjenige, der seine Verpflichtung nicht erfüllt, bekommt sein rechtsstaatliches Verfahren, kann sich dort verantworten und am Ende wird das Finanzamt diesen Einzelfall prüfen.“

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Nächste Woche Abstimmung über Erleichterungen

Im Finanzausschuss im Parlament sind am Donnerstag Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht auf den Weg gebracht worden. So wird es eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht für Umsätze außerhalb fester Räumlichkeiten geben, wenn diese unter 30.000 Euro pro Jahr bleiben. Bis zur selben Umsatzgrenze entfällt die Registrierkassenpflicht für Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten. Die Losung wird hier durch die „Kalte-Hände-Regelung“ ermittelt.

Auch Buschenschenken bekommen Erleichterungen. Die Frist zur Einrichtung eines Registrierkassensystems mit Vorkehrungen gegen Manipulationen wird um drei Monate bis zum 1. April 2017 verlängert. Keine Registrierkassenpflicht gilt künftig auch beim Kantinenbetrieb gemeinnütziger Vereine, sofern die Kantine maximal 52 Tage im Jahr geöffnet hat und nicht mehr als 30.000 Euro umsetzt.

Gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts erhalten bei ihren Veranstaltungen eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht bis zu 72 Stunden im Jahr. Das soll auch für ortsübliche Feste von Bezirks- und Ortsorganisationen politischer Parteien gelten, sofern der Jahresumsatz 15.000 Euro nicht überschreitet und die Überschüsse für gemeinnützige oder politische Zwecke verwendet werden. Kommende Woche steht die Abstimmung darüber im Plenum bevor.

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