Strafe auf Bewährung für Ex-Gastinger-Sprecher

Der frühere Sprecher der ehemaligen Justizministerin Karin Gastinger ist wegen Untreue zu einer Strafe von acht Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden. Ein früheres Urteil zu unbedingter Haft wurde korrigiert.

Der langjährige Vertraute der Ex-BZÖ-Politikerin war im September 2013 wegen seiner Verwicklung in die Telekom-Affäre zu 20 Monaten Haft, davon acht Monate unbedingt verurteilt worden. In einem vom Obersten Gerichtshof (OGH) angeordneten neuen Verfahren wurde das Ersturteil am Montag korrigiert. Ein Schöffensenat verhängte im Wiener Straflandesgericht wegen Untreue als Beteiligter acht Monate auf Bewährung und eine unbedingte Geldstrafe von 4.800 Euro (240 Tagessätze a 20 Euro).

Ausschlaggebend dafür war, dass der 42-Jährige vom Vorwurf der falschen Zeugenaussage im parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss freigesprochen wurde und der Ex-Gastinger-Intimus an der Schmiergeld-Affäre nur „untergeordnet beteiligt war“, wie Richter Wolfgang Etl in der Urteilsbegründung feststellte.

Rechnung ohne Leistung

Der damalige Gastinger-Sprecher hatte dazu beigetragen, die Herkunft von 240.000 Euro zu verschleiern, die der Finanzierung eines Vorzugsstimmenwahlkampfs der seinerzeitigen Justizministerin im Nationalratswahlkampf 2006 dienen sollten. Dass der Betrag von der Telekom Austria (TA) stammte, wurde verdeckt, indem der Gastinger-Sprecher die Geschäftsführerin einer Werbeagentur anwies, eine Rechnung an die TA zu legen, der keine Leistung gegenüberstand.

Auf Basis dieser Scheinrechnung floss das Geld über die zwischengeschaltete Agentur Richtung BZÖ. Wenige Tage vor dem Wahltermin erklärte Gastinger jedoch ihren Parteiaustritt, was ihre Kampagne zum Platzen brachte.

„Berufliche Nachteile“ als Milderungsgrund

Während der Zahlungsvorgang weder für Gastinger selbst noch für den damaligen BZÖ-Obmann Peter Westenthaler strafrechtliche Folgen hatte und der starke Mann des BZÖ, der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, infolge seines tödlichen Autounfalls im Oktober 2008 von der Justiz nicht mehr befragt werden konnte, wurde Gastingers Mitarbeiter nicht nur rechtskräftig wegen Untreue abgeurteilt.

Ihm wurde darüber hinaus aufgetragen, zu ungeteilter Hand der TA, die sich dem sogenannten Telekom III-Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte die 240.000 Euro zurückzubezahlen, „obwohl er sich in keinster Weise selbst bereichert hat“, wie nun Richter Etl betonte. Daher billigte der Senat dem Ex-Gastinger-Sprecher bei der Strafbemessung neben der langen Verfahrensdauer „gewisse berufliche und finanzielle Nachteile“ als weitere Milderungsgründe zu.

Keine Rückzahlung durch BZÖ

Wer aufseiten des BZÖ bei dem Gastinger-Deal Feder führend die Fäden gezogen hatte, konnte die Justiz bis heute nicht aufklären. Die mittlerweile praktisch von der Bildfläche verschwundene einstige Regierungs-Partei, die von der TA insgesamt zumindest 960.000 Euro bekommen hatte, muss die kassierten Beträge auch nicht zurückbezahlen. Das hat der OGH bereits im November 2015 aus formaljuristischen Gründen festgestellt.

Für eine Abschöpfung wäre es nach der damals maßgeblichen Rechtslage nötig gewesen, dass die Gelder direkt an einen Vertreter des BZÖ überwiesen wurden und nicht über den Umweg parteinaher Agenturen den Orangen zugutekamen.