Baby auf Straße gelegt: Vater verurteilt

Am Landesgericht ist ein afghanischer Asylwerber zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er am 2. Juni 2016 seine neun Monate alte Tochter auf der stark befahrenen Siemensstraße unsanft abgelegt hatte.

Richterin Petra Poschalko verhängte über den 27-Jährigen wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt neun Monate bedingt. Der Mann war mit seiner Ehefrau und dem Kleinkind in einer Flüchtlingsunterkunft in Floridsdorf untergebracht.

Wegen Trunkenheit weggewiesen

Dort fasste er ein Hausverbot aus, als er mit einer Bierdose in der Hand und sichtlich angetrunken zu einer Grillfeier erschien. Daraufhin wurde er zunächst gegenüber Betreuern ausfällig und aggressiv. Seine Wegweisung bewirkte einen zusätzlichen Aggressionsschub.

Er nahm das Kleinkind aus dem Kinderwagen, lief damit Richtung Straße und legte es auf die Fahrbahn. „Er wollte das Kind fotografieren als Protest gegen seinen Rauswurf“, sagte sein Verteidiger.

Urteil rechtskräftig

Mittlerweile alarmierte Polizisten konnten die Kleine noch rechtzeitig bergen, ehe sie auf der viel befahrenen Straße von einem Auto überfahren wurde. Die Kleine habe sich „ein paar Sekunden“ auf der Fahrbahn befunden, herannahende Autos hätten sich „eingebremst“, erklärte jener Beamte, der das Mädchen aufgehoben hatte, als Zeuge. Der Vater, der ein bis zwei Meter danebengestanden sei und unverständliche Worte geschrien habe, habe ihn wegdrängen wollen.

Das Urteil ist rechtskräftig. Der 27-Jährige, der stets bestritten hatte, dass für seine Tochter Lebensgefahr bestand, nahm die Strafe nach Rücksprache mit seinem Anwalt an. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.