Kaffeesiederball: Ex-Obmann verurteilt

Der langjährige Chef des renommierten Kaffeesiederballs ist am Straflandesgericht rechtskräftig wegen Untreue verurteilt worden. Der Mann hatte rund eine Viertelmillion Euro aus der Vereinskasse entnommen.

Exakt 251.000 Euro hatte er als Obmann des Klubs der Wiener Kaffeehausbesitzer, der den Ball ausrichtet, veruntreut. Dafür setzte es nun neun Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 3.600 Euro (180 Tagessätze a 20 Euro) oder - im Fall der Uneinbringlichkeit - 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.

Externe Prüfung zeigte Unregelmäßigkeiten

Dem Angeklagten kam bei der Strafbemessung eine Gesetzesänderung zugute. Seit Jahresbeginn sieht das Strafgesetzbuch für Vermögensdelikte nur noch bis zu drei Jahre Haft vor, falls der inkriminierte Schaden 300.000 Euro nicht übersteigt. Wären die Manipulationen des Mannes früher aufgeflogen und er noch 2015 verurteilt worden, wäre ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zum Tragen gekommen.

Dass eine Viertelmillion verschwunden war, kam zutage, als Vereinsmitglieder Unregelmäßigkeiten in der Finanzgebarung bemerkten, sich an die Wirtschaftskammer wandten und eine externe Buchprüfung veranlasst wurde - mehr dazu in Fehlbetrag in Ballkasse der Kaffeesieder? Der Ball-Chef, der seit 35 Jahren ein alteingesessenes Kaffeehaus betreibt, musste seinen Sessel räumen, als die Wirtschaftsprüferkanzlei eine erhebliche finanzielle Lücke entdeckte.

„Aus Not“ gehandelt

Vor einem Schöffensenat legte der Ex-Obmann nun ein umfassendes Geständnis ab. Er räumte ein, sich am fremden Vermögen vergriffen zu haben, weil sein eigener Betrieb nicht gut ging. Er habe „aus Not“ gehandelt, um sein Kaffeehaus zu retten und langjährige Mitarbeiter nicht entlassen zu müssen.

Bei der Strafbemessung wurden neben dem reumütigen Geständnis und der bisherigen Unbescholtenheit die partielle Schadensgutmachung mildernd berücksichtigt. Der Gastronom hat einen Gutteil in Form von monatlichen Raten zurückbezahlt und sich per Notariatsakt verpflichtet, den offenen Rest zu begleichen - mehr dazu in Kaffeesieder: Ex-Obmann will Geld zurückzahlen.

Um ihm das zu ermöglichen, ging er vorerst nicht seiner Konzession verlustig und muss sich damit für sein Kaffeehaus keinen neuen Geschäftsführer suchen. Die Streichung aus dem Gewerberegister wurde ihm vom Gericht unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.

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