Zwei Jahre Haft für Taxifahrer

Ein 54-jähriger Taxifahrer ist am Landesgericht zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll sich im April an einer 29-jährigen Frau vergangen haben. Der 54-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Die 29-Jährige wollte sich von dem Taxifahrer nach Hause bringen lassen, da sie alkoholisiert und müde war. Der 54 Jahre alte Taxler war über Funk an eine Adresse in Liesing bestellt worden. Während der Fahrt in die Leopoldstadt nickte die Frau im Fonds des Wagens ein. Als sie in der Engerthstraße schlaftrunken aufschreckte, lag der Mann neben bzw. auf ihr und machte sich laut Anklage an ihr zu schaffen, nachdem er sie teilweise entkleidet hatte. Die 29-Jährige täuschte vor, eine Polizistin zu sein, um aus der Situation zu entkommen.

Angeklagter Taxifahrer bei Prozess

ORF

Der Angeklagte hat sich am ersten Verhandlungstag nicht schuldig bekannt

Angklagter: „Zu Unrecht beschuldigt“

Der Angeklagte blieb bis zuletzt bei seiner Behauptung, die Frau habe ihn verführt. Beim Prozessauftakt Mitte August hatte er in Anwesenheit seiner Ehefrau und seiner Töchter wortreich erklärt, die 29-Jährige habe sich nach dem Bezahlen des Fuhrlohns zu ihm gebeugt und „mit anzüglicher Stimme geflüstert, ob wir etwas machen können“.

Sodann habe sie ihn zu küssen begonnen und sich die Bluse ausgezogen. Da habe ihn der „Wunsch, mit ihr Kontakt zu haben“ übermannt. Am Ende des Beweisverfahrens meinte er abschließend: „Ich werde zu Unrecht beschuldigt, weil sie an mir Rache üben will.“

Urteil nicht rechtskräftig

Der Schöffensenat schenkte dieser „sehr wehleidigen Verantwortung“ (Richterin Martina Krainz) keinen Glauben und verwies demgegenüber auf die „sehr schlüssigen“ Angaben der jungen Frau, die als Zeugin den Missbrauch geschildert hatte. Bei der Urteilsverkündung ertönten Entsetzensschreie der Ehefrau und der Töchter des Angeklagten, die wieder in der ersten Zuschauerreihe saßen.

Bei der Strafbemessung wurde die bisherige Unbescholtenheit des Mannes mildernd berücksichtigt. Erschwerend war demgegenüber „der gravierende Missbrauch der Vertrauensstellung als Taxifahrer“, wie die Vorsitzende betonte.

Der 54-Jährige nahm nach Rücksprache mit seinem Verteidiger das Urteil an. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Der Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (Paragraf 205 Absatz 1 StGB) ist damit nicht rechtskräftig.

Verlust von Taxischein droht

Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen droht dem 54-Jährigen der Verlust des Taxischeins. „Der Vorfall ist sehr bedauerlich und wird von uns schärfstens verurteilt“, so Gökhan Keskin, Fachgruppenobmann der Wiener Taxibetriebe. Dass Taxilenker strafrechtlich verurteilt werden, „kommt sehr selten vor. Es sind Einzelfälle“, betonte Keskin. Da in dem Gewerbe Vertrauenswürdigkeit oberste Priorität genieße, werde seitens der Innung auf solche Fälle umgehend reagiert.

Demnach werden Taxilenker, die rechtskräftig zu mehr als einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt werden, bei der Behörde gemeldet. Abhängig von der Schwere ihres Delikts wird ihr Taxischein eingezogen, wobei ein zeitlich befristeter Verlust möglich ist. „In besonders gravierenden Fällen, wo klar ist, dass die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist, bekommt er ihn nicht mehr zurück“, sagte Keskin.