BUWOG-Anklage: Grasser-Einspruch abgewiesen

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Einspruch von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) gegen die BUWOG-Anklage abgewiesen. Das berichtet Ö1 am Mittwoch.

Grasser und weitere Angeklagte hatten die Einspruchsfrist als zu kurz kritisiert, da ihnen zur Prüfung der Anklage nur 14 Tage blieben. Die Anklageschrift umfasst rund 800 Seiten, die Angeklagten orteten kein Recht auf ein faires Verfahren. Der VfGH hat die Anträge nun abgewiesen, weil keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehe. Der Beschluss soll in den nächsten Tagen auf der Website des VfGH veröffentlicht werden.

Anklage noch nicht rechtskräftig

Rechtskräftig ist die Anklageschrift dadurch noch nicht, heißt es in dem Ö1-Bericht: Der BUWOG-Akt liegt derzeit beim Oberlandesgericht Wien. Es wurden inhaltliche Einsprüche gegen die Anklage erhoben, die derzeit von einem Richtersenat geprüft werden.

Im August hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Grasser, Walter Meischberger, Ernst Plech, Peter Hochegger und zwölf weitere Beschuldigte wegen Verdachts auf Korruption bei der BUWOG-Privatisierung und der Einmietung der Finanz im Linzer Terminal Tower eine Klage eingebracht - mehr dazu in news.ORF.at.

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