Betrugsprozess: Westenthaler beteuert Unschuld

In Wien hat die Neuauflage eines Betrugsprozesses gegen Peter Westenthaler begonnen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die Freisprüche im Vorjahr aufgehoben. Der Ex-FPÖ- und BZÖ-Politiker beteuerte erneut seine Unschuld.

„Ich habe nicht ein Mal daran gedacht, jemanden zu täuschen oder zu schädigen“, versicherte der mittlerweile ergraute 49-Jährige am Mittwoch im Wiener Landesgericht. In dem Prozess geht es laut Anklage um eine auf einer Scheinrechnung basierende Zahlung der Österreichischen Lotterien in Höhe von 300.000 Euro an das BZÖ sowie die angeblich missbräuchliche Verwendung einer dem Fußball-Nachwuchs zugedachten Millionen-Subvention an die Fußball-Bundesliga.

Peter Westenthaler vor Beginn des Prozesses

APA/Georg Hochmuth

Die Urteile werden frühestens Ende kommender Woche fallen

Anfang März hatte der OGH die Freisprüche für Westenthaler und seinen mitangeklagten seinerzeitigen Fußball-Bundesliga-Co-Vorstand Thomas Kornhoff aufgehoben und eine neue Verhandlung angeordnet – mehr dazu in Neuer Prozess gegen Westenthaler. Maßgeblich dafür waren zahlreiche Begründungs- und Feststellungsmängel in der erstinstanzlichen Entscheidung. Vorerst sind dafür fünf Verhandlungstage anberaumt. Die Urteile werden frühestens Ende kommender Woche fallen.

Fördermillion für Bezahlung von Alt-Schulden?

Oberstaatsanwältin Bettina Schreiber zeigte sich in ihrem Eingangsplädoyer höchst angriffslustig. Westenthaler habe nach seinem Antritt als Bundesliga-Vorstand „Gelder der Bundesliga durchaus großzügig ausgegeben“, beispielsweise einen engen Vertrauten und seine frühere Sekretärin angestellt und „eine große Gala im Happel-Stadion mit 500 geladenen Gästen und einem eigens komponierten Bundesliga-Song“ gefeiert. „Die Folge war ein großes, großes Defizit“, bilanzierte Schreiber.

In strafrechtlicher Hinsicht war allerdings die Fördermillion bedeutender, die Westenthaler dem damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) abtrotzte. Bei seinem Parteifreund, Sportstaatssekretär Karl Schweitzer (FPÖ, später BZÖ) war er auf taube Ohren gestoßen war. „Schweitzer war dem Fußball nie sehr zugetan“, erinnerte sich Westenthaler.

Peter Westenthaler vor Beginn des Prozesses

APA/Georg Hochmuth

Von Februar 2003 bis August 2004 war Westenthaler Marketing-Chef der Bundesliga

Diese Million sollen Westenthaler und sein Vorstandskollege Kornhoff allerdings nicht widmungsgemäß verwendet, sondern zur Finanzierung eines Vergleichs zur Abdeckung von Alt-Schulden herangezogen haben, die die Bundesliga in ihrer Existenz bedrohten. Oberstaatsanwältin Schreiber unterstellte den Angeklagten wörtlich ein „Täuschungsmanöver“. Die beiden hätten „beschlossen, dass die Bundesliga-Vereine die Million nie sehen werden“, den Aufsichtsrat und den Österreichischen Fußballbund (ÖFB) ausgetrickst und sich die Subvention "geschnappt“.

Westenthaler wollte „das Beste für Bundesliga“

Westenthaler und Kornhoff haben das stets bestritten. Der Ex-Politiker verwies in seiner Einvernahme am Mittwoch wiederholt auf den Freispruch aus dem Vorjahr, wobei er Passagen aus der schriftlichen Entscheidung verlas. „Unser Wille war, das Beste für die Bundesliga zu machen“, betonte er. Die gegenständliche Förderung sei „eine der strengst geprüften überhaupt“ gewesen. Grundsätzlich wären alle Zahlungseingänge über einen Vergabeschlüssel an die Vereine ausgeschüttet worden. Bei der Bundesliga wären nur zwei Prozent verblieben, „um den Bürobetrieb zu finanzieren“, so Westenthaler.

Lotterie-Zahlung für politischen Einfluss?

Auch zum zweiten Anklagepunkt stellte Westenthaler jegliches strafbare Verhalten in Abrede. Dabei geht es um 300.000 Euro, die die Österreichischen Lotterien vor den Nationalratswahlen im Herbst 2006 der parteieigenen Werbeagentur des BZÖ zukommen ließen - laut Anklage ohne werthaltige Gegenleistung und auf Basis einer Scheinrechnung.

Westenthaler habe sich den Zahlungsfluss zwar nicht ausgedacht, allerdings „die Tat ermöglicht und gefördert“, sagte Oberstaatsanwältin Bettina Schreiber. Als unmittelbaren Täter bezeichnete sie den mittlerweile verstorbenen, langjährigen Vorstandsvorsitzenden der Lotterien, Leo Wallner. Dieser habe sich mit der Zahlung den politischen Einfluss des BZÖ in der Regierung zunutze machen wollen.

Staatsanwaltschaft wirft Beitragstäterschaft vor

Westenthaler habe Beitragstäterschaft zu verantworten, indem er einen - mittlerweile ebenfalls verstorbenen - langjährigen Vertrauten anwies, übers Wochenende mithilfe von Google eine Zusammenfassung über „Responsible Gaming“ zu erstellen. Die solcherart erstellten neun Seiten wurden laut Anklage dann als Studie ausgegeben, die ein Bote den Österreichischen Lotterien überbrachte und die den Zahlungsfluss legitimieren bzw. verschleiern sollte. Überdies habe Westenthaler den damaligen Geschäftsführer der Agentur Orange, Arno Eccher, anschließend angewiesen, eine Scheinrechnung zu legen, führte die Anklägerin aus.

Westenthaler und sein Verteidiger Thomas Kralik widersprachen heftig. Der Anwalt bemerkte, bereits im ersten Rechtsgang hätte jener Agentur-Mitarbeiter, der die Rechnung zu Papier brachte, unter Wahrheitspflicht angegeben, Eccher - dieser war auch Geschäftsführer des BZÖ - habe ihm diese „diktiert“. Westenthaler hatte stets betont, sich beim BZÖ um die Finanzgebarung nicht gekümmert zu haben - das habe er ausdrücklich zur Bedingung für sein politisches Comeback gemacht. Mit der inkriminierten Finanzspritze habe er nicht das Geringste zu tun.