Frauenhelpline ohne Weihnachtspause

Auch während der Weihnachtsfeiertage bietet die Frauenhelpline 0800 / 222 555 Betroffenen von Gewalt Hilfe an. Rund um die Uhr stehen Psychologinnen, Juristinnen und Sozialarbeiterinnen bereit, um zu helfen.

17.621 Opfer familiärer Gewalt sind im Vorjahr in den Gewaltschutzzentren und der Wiener Interventionsstelle betreut worden. Gewalt an Frauen und Kindern kommt an 365 Tagen im Jahr in Österreich vor. Auch an Feiertagen wird geholfen. Die Frauenhelpline unter der Nummer 0800 / 222 555 steht Betroffenen und Angehörigen ebenso wie Institutionen auch zu Weihnachten rund um die Uhr, österreichweit und kostenlos zur Verfügung.

Beratung in zahlreichen Sprachen

Besonders an Weihnachtstagen ist es wichtig, dass jemand da ist, der sich Zeit nimmt, um Anliegen anzuhören und gemeinsam nach möglichen Lösungen zu suchen. Durch einen Anruf bei der Frauenhelpline können Betroffene, Angehörige und Personen aus dem Umfeld von betroffenen Frauen rund um die Uhr Unterstützung, Begleitung, Beratung und Entlastung durch ein kompetentes Team von Psychologinnen, Juristinnen und Sozialarbeiterinnen erhalten.

Frauenhelpline

0800 / 222 555

Die Frauenhelpline bietet weiters Beratungen in arabischer, bosnisch-kroatisch-serbischer, englischer, persischer/Farsi, russischer und türkischer Sprache an und kann durch eine Kooperation mit dem RelayService auch von gehörlosen Menschen in Anspruch genommen werden. Das Team der Frauenhelpline unterstützt auch gewaltbetroffene Frauen, die geflüchtet sind.

Per App zur schnellen Hilfe

Neben der Frauenhelpline gibt es auch noch andere Hilfsmöglichkeiten. Einen raschen Kontakt dazu bietet die fem:HELP-App. Sie kann auf der Homepage des Bundesministeriums für Frauen und Gesundheit heruntergeladen werden.

Österreichweit verhängte die Polizei im Vorjahr 8.261 Betretungsverbote. Im Juli 2016 wurde der Gewaltschutz mit einer Gesetzesnovelle erweitert. So kann nun auch ein Betretungsverbot über Schulen oder Kindergärten erlassen werden. Zudem ist auch ein Gespräch der Behörden mit dem Täter verpflichtend, in dem ihm die Konsequenzen seines Handels vor Augen geführt werden.

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