Haft für Angriffe auf „Öffi“-Personal

Wer Buslenker oder Ticketkontrollore tätlich angreift, muss künftig mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. „Öffi“-Personal wird damit Polizei- und Justizwachebeamten gleichgestellt. Grund ist ein Anstieg der Übergriffe.

Bisher hat für Polizei- und Justizwachebeamte ein Strafrahmen von bis zu sechs Monaten gegolten, dieser wird mit der Novelle des Strafgesetzbuchs (StGB) auf bis zu zwei Jahre erhöht. Die Novelle soll mit September in Kraft treten. „Wer zuschlägt, wird aus dem Verkehr gezogen, im wahrsten Sinne des Wortes“, so Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP).

Immer mehr Übergriffe auf „Öffi“-Personal

Anlass für die Gesetzesänderung ist die Zunahme von Übergriffen auf „Öffi“-Personal. So kommt es laut ÖBB-Konzernbetriebsrat und vida-Gewerkschafter Roman Hebenstreit bereits jeden zweiten Tag zu einem Übergriff auf Mitarbeiter im öffentlichen Verkehr. Zugbegleiter wurden 2016 beispielsweise 164-mal tätlich angegriffen, sagte Leichtfried. Einen Anstieg gibt es auch bei den Wiener Linien - mehr dazu in Mehr Attacken gegen Wiener Linien.

Leichtfried Brandstetter

APA/Herbert Neubauer

Justizminister Wolfgang Brandstetter und Verkehrsminister Jörg Leichtfried verkündeten die Novelle

Mit der Novelle „setzen wir hier ein deutliches Signal“, betonte der Verkehrsminister. „Gewalt gegen Personal in öffentlichen Verkehrsmitteln ist kein Kavaliersdelikt“, sagte Leichtfried. „Ich weiß als jahrzehntelanger Bahnpendler, wie schwer es Kontrollorgane haben“, so Brandstetter. Übergriffe müssen „konsequent bekämpft werden“.

Stoßen, Treten oder Bewerfen unter Strafe

Bereits am Montag schickte Brandstetter die Novelle in Begutachtung. Der Entwurf sieht einen zusätzlichen Paragrafen „Tätlicher Angriff auf ein mit der Kontrolle oder Lenkung eines Massenbeförderungsmittels betrautes Organ“ vor. Darunter fallen beispielsweise Stoßen, Treten oder Werfen von Gegenständen. Gestraft wird unabhängig davon, ob es zu einer Verletzung beim Opfer kommt. Die Begutachtungsfrist beträgt sechs Wochen.

Leichtfried Brandstetter

APA/Herbert Neubauer

Angriffe auf „Öffi“-Mitarbeiter werden mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet

Unklar blieb vorerst, inwiefern auch Sicherheitsmitarbeiter von der Gesetzesnovelle betroffen sind. Zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln soll die neue Regelung auch für sie gelten, hieß es. Brandstetter schloss nicht aus, dass „legistisch noch an der einen oder anderen Schraube gedreht werden kann“.

Wiener Linien begrüßen Novelle

Hebenstreit begrüßte die Novelle, damit werde „eine jahrelange Forderung der Gewerkschaft umgesetzt“. Eine „Lex Zugbegleiter“ sieht er nicht, vielmehr sei die neue Regelung auf „einen Großteil der Beschäftigten in Massenverkehrsmitteln zugeschnitten“. Auch der Geschäftsführer der Wiener Linien, Günter Steinbauer, begrüßte in einer Aussendung ebenso wie die Wiener „Öffi“-Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) das Gesetzespaket.

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