Betrugsverdacht: Anwalt in U-Haft

Ein Wiener Rechtsanwalt, gegen den schon seit Längerem von der Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wird, sitzt seit Donnerstag wegen Betrugsverdachts in Untersuchungshaft. Er soll sich in Testamentsfälschungen verstrickt haben.

Konkret wird dem auf Verkehrs-, Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht spezialisierten Anwalt vorgeworfen, Testamente aufgesetzt zu haben, obwohl die Erblasser aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr testierfähig waren. „Es geht um versuchten schweren Betrug in zwei Fällen“, so Nina Bussek, die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft.

U-Haft wegen Verdunkelungsgefahr

In U-Haft wurde der Anwalt wegen Verdunkelungsgefahr genommen. Er soll mit einem Testamentszeugen, der in dem Verfahren ebenfalls als Beschuldigter geführt wird, telefonisch in Kontakt getreten sein. Für Verteidiger Rudolf Mayer, der seinen Kollegen rechtsfreundlich vertritt, ist die Inhaftierung nicht nachvollziehbar: „Verdunkelungsgefahr liegt in diesem Fall ganz sicher nicht vor.“

Autos der Justizwache vor dem Gefangenenhaus in Wien-Josefstadt

ORF

Der Anwalt befindet sich wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft

Laut Mayer wurden im Zuge der Ermittlungen bereits verschiedene Gutachten zum geistigen Befinden der Erblasser eingeholt. „Diese kommen zu unterschiedlichen Schlüssen. Das eine sagt, dass Testierfähigkeit gegeben war. Ein anderes wiederum bestreitet die Testierfähigkeit, wobei dieser Umstand aber nicht erkennbar gewesen sein soll“, erklärte der Verteidiger im Gespräch mit der APA.

Mehrere Verfahren bei der Rechtsanwaltskammer

Dem in Haft genommenen Anwalt wurde in Juristenkreisen immer wieder undurchsichtiges bzw. unseriöses Geschäftsgebaren nachgesagt. Mehrere Disziplinarverfahren sollen in der Vergangenheit bei der Rechtsanwaltskammer anhängig gewesen sein. Nun teilt er sich in der Justizanstalt Josefstadt einen Haftraum mit einem anderen Akademiker: Er ist Zellengenosse jenes Betreibers eines islamischen Bildungszentrums in Floridsdorf, der seit 2013 Fördergelder abgezweigt und den Trägerverein um mindestens zwei Millionen Euro geschädigt haben soll.