Leopoldstadt-Wahl: Anfechtung zurückgewiesen

Die Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt muss nicht noch einmal wiederholt werden. Damit ist die EU-Austrittspartei (EUAUS) mit ihrer Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt.

Der VfGH begründet die Zurückweisung der Anfechtung mit formalen Gründen. Die Antragstellerin habe die Frist zur Anfechtung versäumt, hieß es in einer Pressemitteilung - mehr dazu in Zweite Wahl-Anfechtung: Entscheid erst 2017.

Probleme mit den Wahlkarten

Die EU-Austrittspartei hatte den Urnengang vom 18. September 2016 - er war bereits eine Wiederholung der Bezirksvertretungswahl vom 11. Oktober 2015 - wegen georteter Unregelmäßigkeiten bei den Wahlkarten bzw. der Briefwahl kippen wollen.

Wahlkarte

ORF

Wahlkarten waren mangelhaft und mussten ausgetauscht werden

Frist zur Anfechtung versäumt

Der VfGH erläutert konkret, dass die EU-Austrittspartei bzw. ihr Chef Robert Marschall die vierwöchige Frist zur Anfechtung versäumt habe. Denn das für eine Anfechtung maßgebliche Datum - die Beendigung des Wahlverfahrens - sei der 19. September 2016 gewesen. Der EUAUS-Antrag sei allerdings erst am 21. Oktober eingelangt und „damit verspätet und somit unzulässig“, heißt es in der Entscheidung.

Damit hat sich das Höchstgericht auch nicht näher mit den inhaltlichen Anfechtungspunkten beschäftigt. Die EU-Austrittspartei hatte ihre Bestrebungen, den Urnengang zu kippen, mit angeblichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Briefwahl, insbesondere mit dem Austausch von schadhaften Wahlkarten, begründet. Durch den Formalfehler ging der VfGH auf diese Aspekte nicht näher ein.

Mit der nunmehrigen, gut 30 Seiten umfassenden VfGH-Entscheidung kommt es zu keiner dritten Auflage der Bezirksvertretungswahl im zweiten Wiener Gemeindebezirk. Der Urnengang in der Leopoldstadt war bereits einmal aufgehoben worden. Damals wurde einer Anfechtung der Wahl vom 11. Oktober 2015 durch die FPÖ stattgegeben. Hier standen ebenfalls die Wahlkarten - konkret eine Differenz zwischen der Zahl der Wahlkarten und der Zahl der abgegebenen Stimmen - im Mittelpunkt des Interesses.

Lichtenegger freut sich über Entscheidung

Die vom VfGH angeordnete Wiederholung der Bezirkswahl wurde am 18. September 2016 abgehalten und brachte ein überraschendes Ergebnis. Die SPÖ verlor ihren Spitzenplatz an die Grünen, womit deren Spitzenkandidatin Uschi Lichtenegger Karlheinz Hora als Bezirksvorsteherin ablöste.

Die grüne Bezirkschefin freute sich freilich über die VfGH-Entscheidung. „Ich freue mich sehr, dass mir nun eine volle Legislaturperiode zur Verfügung steht, um mit meinem Team intensiv an der Zukunft einer lebenswerten, modernen Leopoldstadt zu arbeiten ...“, teilte sie über Social Media mit - mehr dazu in Lichtenegger nun offiziell Chefin im Zweiten.

Urteil für Anfechter „grob falsch“

Der Chef der EU-Austrittspartei, Robert Marschall, reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Das vom VfGH angeführte Fristversäumnis als Begründung der Zurückweisung ist für Marschall „grob falsch“.

Laut VfGH startete die Frist am 19. September, da an diesem Tag die Bezirkswahlbehörde das Wahlergebnis durch Anschlag an der Amtstafel verlautbart hatte. Dass dies als fristauslösendes Ereignis gelte, sei eine „absolute Novität“, ärgerte sich Marschall. Denn bisher sei stets die Verlautbarung des Resultats durch die Stadtwahlbehörde maßgeblich gewesen. In diesem Fall war das der 26. September, wodurch der 21. Oktober noch innerhalb der Vier-Wochen-Frist gelegen wäre: „Das ist nie zur Debatte gestanden.“

Der VfGH ist hier anderer Ansicht, wie er darlegte. Die Stadtwahlbehörde habe das Ergebnis eine Woche nach der Bezirkswahlbehörde nämlich unverändert veröffentlicht. Die neuerliche Verlautbarung sei deshalb nur „wiederholend“ geschehen. Daher handle es sich um „keine fristauslösende Verlautbarung“.

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