Schwarzkappler nach Kopfstoß-Attacke verurteilt

Ein Fahrkarten-Kontrollor der Wiener Linien ist am Dienstag zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Der 35-Jährige soll einem 20-jährigen Fahrgast einen Kopfstoß versetzt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Vorfall ereignete sich am 6. Oktober in der U-4-Station Braunschweiggasse. Der 20-Jährige war gerade auf dem Weg zur Arbeit, als er beim Schwarzfahren erwischt wurde. Da er in Hütteldorf einen Bus, der nur jede Stunde fährt, erwischen wollte, fragte er die beiden Kontollore, ob sie das Prozedere nicht bei fahrender U-Bahn machen könnten. „Die haben gesagt, sie würden nicht das machen, was ich sage, sondern das, was sie sagen“, meinte der junge Mann im Zeugenstand.

Fahrgast erlitt Riss in Lippe

In der Braunschweiggasse ausgestiegen, soll der zweite Kontrollor, ein 44-Jähriger, dem 20-Jährigen den Ausweis aus der Hand gerissen haben. Daraufhin begann der junge Mann die beiden zu beschimpfen. „Da meinte sein Kollege, ich soll nicht so frech sein.“ Mit einem gezielten Kopfstoß sei er von dem 35-Jährigen attackiert worden. „Er hatte sogar ein Cut auf der Stirn, weil er einen Zahn von mir getroffen hat“, so der 20-Jährige.

Danach flüchtete er, wobei ihm die Kontrollore noch „Lauf, Forest, lauf“ in Anspielung auf den Film „Forest Gump“ nachgerufen haben sollen. Der 20-Jährige erlitt einen Riss in der Lippe, er verständigte die Polizei und begab sich zur Behandlung ins UKH Meidling.

Kontrollore bekannten sich nicht schuldig

Die beiden Schwarzkappler bekannten sich vor Richter Georg Olschak nicht schuldig. Sie konnten sich an einen derartigen Vorfall an diesem Tag nicht erinnern. „An diesem Tag war überhaupt nichts“, meinte der 35-Jährige. Sein 44-jähriger Kollege, der eigentlich Straßenbahnfahrer ist und nur gelegentlich bei den Kontrollen aushalf, will von einer Attacke nichts mitbekommen haben.

Der 44-Jährige, der wegen Begünstigung und falscher Beweisaussage angeklagt war, wurde im Zweifel freigesprochen, sein Kollege erhielt wegen Körperverletzung eine bedingte Strafe von drei Monaten. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.