Karfreitag für alle: EuGH soll entscheiden

Derzeit ist der Karfreitag nur für Angehörige des evangelischen Glaubens frei. Nachdem ein konfessionsloser Wiener wegen Diskriminierung geklagt hat, könnte sich das ändern. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klarstellung ersucht.

Am Karfreitag gedenken Katholiken wie Protestanten der Kreuzigung Jesu. In Deutschland ist der Karfreitag schon lange ein gesetzlicher Feiertag. In Österreich müssen Konfessionslose und Angehörige anderer Religionsgemeinschaften aber arbeiten.

2015 klagte ein konfessionsloser Angestellter wegen Diskriminierung seinen Arbeitgeber. Er forderte einen Feiertagszuschlag. Das Oberlandesgericht Wien gab ihm mit Verweis auf die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie recht. Der Arbeitgeber des Klägers berief gegen das Urteil. Jetzt ist die nächste Instanz gefragt.

Verfahren vor OGH unterbrochen

Die Frage, ob religiöse Feiertage in Österreich gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verstoßen, beschäftigt nun den EuGH. Der OGH habe diesen um Klarstellung ersucht, hieß es am Montag in einer Aussendung des Höchstgerichts. Der EuGH wird ersucht zu klären, ob die Regelung im österreichischen Arbeitsruhegesetz eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Religion darstellt, also gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt. Das Verfahren vor dem OGH ist bis zum Einlangen der Vorabentscheidung des EuGH unterbrochen, hieß es weiter.

Sessel am Gang des Justizpalasts

ORF.at/Patrick Wally

Der Karfreitag ist in vielen europäischen Ländern gesetzlicher Feiertag

Enorme Zusatzbelastung

Juristen der Arbeiterkammer Wien unterstützen den Kläger und begrüßten das Urteil. Der Professor für Arbeits- und Sozialrecht Wolfgang Mazal hält die Begründung der Diskriminierung aber für fehlerhaft. Er verweist auf Folgen, sollten Richter das Urteil der Vorinstanz bestätigen. Denn wird der Karfreitag zum Feiertag für alle Arbeitnehmer, müsse das auch für Jom Kippur gelten. Am Versöhnungstag im Herbst haben bisher nur jüdische Arbeitnehmer frei.

„Darüber hinaus kann man das Ganze drei Jahre rückwirkend geltend machen. Und ob ab nun für die Zukunft immer zwei zusätzliche Feiertage für alle Arbeitnehmer argumentierbar sind? Das wäre wohl eine enorme Zusatzbelastung für die österreichische Wirtschaft“, sagte Mazal im Ö1-Morgenjournal.

Ablehnung aus der Wirtschaft

Die Wirtschaft lehnt einen arbeitsfreien Karfreitag für alle Arbeitnehmer ab. Der Generalsekretär des ÖVP-Wirtschaftsbundes, Peter Haubner, meinte am Montag gegenüber der APA, ein weiterer freier Tag würde viel Geld kosten, das könne sich die Wirtschaft nicht leisten. Österreich liege im internationalen Vergleich mit 13 Feiertagen ohnehin schon im Spitzenfeld.

Haubner verwies darauf, dass ein weiterer freier Tag rund 600 Millionen Euro kosten würde, das könne sich die Wirtschaft nicht leisten. Er plädierte dafür, zunächst das Urteil abzuwarten. Danach werde man sehen, ob man weitere Schritte setzen werde.

Positive Diskriminierung

Der Karfreitag ist in Österreich seit den 1950er Jahren für evangelische Arbeitnehmer frei. Das Parlament begründete das als Ausgleich für das Leid, welches evangelische Mitbürger in der Vergangenheit erfahren mussten. Arbeitsrechtler Mazal nennt das eine positive Diskriminierung. Gerichte könnten daran festhalten und die Feiertagsregeln wie bisher belassen.

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