Stadt plant neues Tierhaltegesetz

Das Wiener Tierhaltegesetz soll geändert werden. Der zuständige Magistrat will unter anderem Mindeststrafen einführen. Auch für die Maulkorb- und Leinenpflicht sowie für Hundezonen soll es Änderungen geben.

Wer in Wien einen gelisteteten Kampfhund ohne Hundeführschein hält, muss künftig mit einer Mindeststrafe von 1.000 Euro rechnen. Das gilt ebenso für jene, die Hunde scharf abrichten oder ein Tierhalteverbot ignorieren.

Hunde in neuer Hundezone

Christian Houdek / PID

Für Hundezonen sollen künftig vom Magistrat leichter zeitliche Begrenzungen und Ausnahmen festgelegt werden dürfen

Begutachtung bis Juni

Wurde ein Tier seinem mehrmals verwarnten Besitzer abgenommen, musste es bisher im Tierheim bleiben - und das während teils monatelanger Verfahren. In Zukunft sollen solche Besitzer automatisch das Recht am Tier verlieren, damit dieses schneller weitervermittelt werden kann.

Auch die Leinen- und Maulkorbpflicht wird konkretisiert: Auf Veranstaltungen wie Hundeschauen soll diese nur für zuschauende Hunde gelten, nicht aber für vorführende Hunde. Die Begutachtung des Änderungsantrags läuft bis Juni, danach will der Landtag das Gesetz verabschieden.

Änderungen öffentlich einsehbar

Der Entwurf ist inzwischen auf der Website der Stadt Wien abrufbar und liegt in den Magistratischen Bezirksämtern in der Zeit bis 2. Juni 2017 zur öffentlichen Einsicht auf. Zum Gesetzesentwurf können Stellungnahmen an die zuständige MA 58 gesendet werden.

Links: