Mord an Ex-Freundin: Lebenslange Haft

Am Straflandesgericht ist am Donnerstag ein Mann für den Mord an seiner Ex-Freundin nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll im Herbst des Vorjahres seine 53-jährige Lebensgefährtin erstochen haben.

Die Geschworenen entschieden mit 6:2 Stimmen im Sinn der Anklage. Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und dessen Beitrag zur Wahrheitsfindung mildernd berücksichtigt. Erschwerend war allerdings die besonders brutale Vorgangsweise. „Es war auf gut Deutsch ein Blutbad, das Sie angerichtet haben. Ihr Vorsatz war auf die unbedingte Tötung ausgerichtet. Dafür kann es nur die Höchststrafe geben“, stellte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung klar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter zeigte sich geständig

In der Verhandlung zeigte sich der 48-Jährige geständig. Er habe versucht, sich mit der Trennung abzufinden, wäre aber nach einiger Zeit draufgekommen, dass die 53-Jährige Frau, mit der er 13 Jahre zusammen war, „doch die Richtige für mich ist“, sagte der Angeklagte vor Gericht. „Sie war die Liebe seines Lebens“, fügte seine Anwältin Astrid Wagner hinzu. Bei der Frau habe es sich um „eine überzeugte Buddhistin und Veganerin gehandelt, die ihm Herzensliebe gegeben hat, nach der er gedürstet hat“, so Wagner.

Der Angeklagte (m.) und Verteidigerin Astrid Wagner (2.v.r.)

APA/Helmut Fohringer

Der Angeklagte (sitzend) und Verteidigerin Astrid Wagner (2.v.r.)

Zwei Wochen vor der Tat hatte sie in einem handschriftlichen Trennungsbrief festgehalten: „Ich spüre keine Liebe mehr.“ „Da bin ich auszuckt“, zeigte sich der Angeklagte geständig. Der Frau dürften seine ständigen Depressionen zu viel geworden sein. Der Mann war in verschiedenen Heimen aufgewachsen, wo er als Kind misshandelt und später von einem Betreuer auch sexuell missbraucht wurde.

Beim letzten Treffen Rot gesehen

Das letzte Treffen im September des Vorjahres galt eigentlich der Rückgabe persönlicher Gegenstände. Dabei habe es so ausgesehen, als ob sie ihm doch noch eine Chance geben würde. Doch als die Frau auf die Toilette ging, habe er auf ihrem Handy eine Textnachricht an einen anderen Mann gefunden. Als die Frau zurückkam und er sie auf die Nachricht ansprach, habe sie geantwortet, sich Nähe und Zärtlichkeit woanders gesucht zu haben. Da habe er Rot gesehen.

Der 48-Jährige strangulierte die Frau mit einem Verlängerungskabel. Danach stach er mit zwei langen Küchenmessern auf die zu diesem Zeitpunkt vermutlich bewusstlose, aber noch lebende Frau insgesamt 15 Mal im Bereich Brust und Hals ein. Danach verließ er die Wohnung, um Selbstmord zu begehen, was dem stark betrunkenen und unter Einfluss eines Medikamentencocktails stehenden Mannes misslang - mehr dazu in Frau erstochen: Verdächtiger gefunden.

Mann war auf Dating-Plattformen aktiv

Doch die Schilderungen des Angeklagten bekam im weiteren Verlauf des Prozesses Risse. So hielt der Richter dem Mann vor, im Internet nach Begriffen wie „Kehlkopfschnitt“ und „Luftröhrenschnitt“ gesucht zu haben. Er sei in Selbstmordforen unterwegs gewesen, verteidigte sich der Angeklagte. Auf dem Handy des Mordopfers fand sich zudem keine Nachricht, die an einen Mann gerichtet war und den vom Angeklagten angegebenen Inhalt hatte.

Dafür zeigte sich, dass der Angeklagte vor der inkriminierten Bluttat auf Dating-Plattformen nach anderen Frauen gesucht, eine gewisse Anja kennengelernt und auch getroffen hatte. Mit dieser habe er „einen leiwanden Abend g’habt“, räumte der 48-Jährige ein. Er habe „wen zum Reden braucht. Ich wollt’ mit jemandem Normalem reden.“

Sohn und Tochter im Zeugenstand

Der Sohn und die Tochter der Getöteten gaben sich im Zeugenstand überzeugt, dass die Beziehung ihrer Mutter zum Angeklagten endgültig beendet war. Die Kinder stammten aus einer vorangegangenen Beziehung der ums Leben gebrachten Frau. 14 Tage vor der inkriminierten Tat hatte die 53-Jährige ihrem Sohn per SMS bekräftigt: „Haben uns endgültig getrennt.“ Für den Sohn war klar, dass seine Mutter zu keinem Rückzieher bereit gewesen wäre: „Sie wollte einen Neubeginn. Sie wollte neu durchstarten.“

„Sie wollte sich frei fühlen“, pflichtete anschließend die 23-jährige Tochter bei. Die Trennung sei ihrer Mutter nicht leicht gefallen: „Sie hat sich lange darauf vorbereitet. Sie war sich zu 100 Prozent sicher. Sie wollte nicht mehr in die Beziehung zurück gehen.“