Kurios: Strafzettel für beschlagnahmtes Motorrad
Dem 51-Jährigen war das Motorrad abgenommen worden, weil gegen ihn ein Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Umgangs mit Suchtmitteln anhängig ist. Über den Winter war es bei der Polizei „geparkt“, seit 6. April befindet sich das Motorrad in der Verwahrstelle des Landesgerichts für Strafsachen.
Landesgericht untersucht Vorfall
Wie es von dort auf den Lerchenfelder Gürtel kam, wo es mit 63 statt der erlaubten 50 km/h „geblitzt“ wurde, ist derzeit unklar. Der Besitzer ist jedenfalls empört. „Wir können uns das nicht erklären und fordern unverzügliche Aufklärung“, ließ er über seinen Anwalt Philipp Wolm ausrichten.
Diese sicherte das Landesgericht umgehend zu. „Der Vorgang wird natürlich untersucht“, kündigte Mediensprecher Thomas Spreitzer an. Grundsätzlich sei es selbstverständlich „strikt untersagt, Gegenstände in Verwendung zu nehmen, die sich in der Verwahrstelle befinden“, betonte Spreitzer.