Ehemann stellte „Videofalle“: Frau verurteilt

Eine junge Mutter ist am Freitag am Landesgericht zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie hatte 2016 wiederholt ihre fünf und drei Jahre alten Söhne geschlagen. Ihr Mann hatte ihr eine „Videofalle“ gestellt.

Der Ehemann dürfte schon länger geahnt haben, dass seine Frau den Kindern gegenüber handgreiflich wurde. Das Jugendamt glaubte ihm allerdings nicht - dies vermutlich deshalb, weil seine Frau wiederholt ins Frauenhaus geflüchtet war. Der Mann soll gegen sie öfters gewalttätig geworden sein.

Um zu beweisen, dass er mit seiner Vermutung recht hatte, brachte der Ehemann schließlich am Fernsehgerät eine winzige Kamera an, welche die Vorgänge in der Wohnung filmte, wenn er an seinem Arbeitsplatz war.

Kinder leben bei Schwiegereltern

Sein Verdacht bestätigte sich, wie nun im Grauen Haus zu sehen war, wo die Videomitschnitte abgespielt wurden. An drei Tagen schlug die 22-Jährige ihren Buben mit der flachen Hand ins Gesicht bzw. mit der TV-Fernbedienung auf den Unterschenkel. „Sobald sie den Raum betritt, sieht man, wie die Kinder schützend ihre Hand heben“, kommentierte die Staatsanwältin eine Szene.

Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt

Hilfe für Opfer von häuslicher Gewalt bietet in Wien zum Beispiel die Interventionsstelle gegen Gewalt in Wien-Neubau (Neubaugasse 1/3). Geholfen wird hier kostenlos und vertraulich. Das Angebot umfasst neben Beratungen auch die Begleitung zur Polizei oder bei einem Gerichtsprozess.

Die Angeklagte war zu den aufgezeichneten Handgreiflichkeiten geständig und gab darüber hinaus gehend zu, den älteren Sohn schon im August ein oder zwei Mal geohrfeigt zu haben. „Die schwerste Strafe hat sie schon bekommen. Die Kinder wurden ihr abgenommen“, berichtete ihre Verteidigerin.

Die Kinder leben derzeit bei den Schwiegereltern der 22-Jährigen, die sich wiederum von ihrem Mann getrennt hat. Mit der über sie verhängten Strafe - per gerichtlicher Weise wurde der jungen Frau auch eine psychotherapeutische Behandlung auferlegt - war die junge Mutter einverstanden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Link: