Vergewaltigung: Freispruch im Zweifel

Ein Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung einer 46-jährigen Frau ist heute am Wiener Straflandesgericht zu Ende gegangen. Der Angeklagte wurde im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die - entlastende - Darstellung des 32-jährigen Angeklagten wurde nicht nur durch seinen Freund, sondern auch durch unbeteiligte Zeugen, wie dem Türsteher, gestützt, sagte die Vorsitzende des Schöffensenats in ihrer Urteilsbegründung. Auch KO-Tropfen konnten mittels chemischem Gutachten nicht mehr nachgewiesen werden, da dieses erst nach einem halben Jahr in Auftrag gegeben wurde.

Das Schöffengericht sah somit keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist daher bereits rechtskräftig. Der 32-Jährige wurde noch am Dienstag enthaftet.

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Der Angeklagte sprach von „einvernehmlichen Sex“

Angeklagter: „Einvernehmlicher Sex“

Der aus Mali stammende Angeklagte soll der Frau, während sie kurz die Theke verließ, KO-Tropfen in ihr Getränk gemischt haben. Danach soll er sie gemeinsam mit einem Freund in dessen Wohnung gebracht und sich dort an ihr vergangen haben. Die Frau kam mit ihrem Lebensgefährten um 6.00 Uhr in eine Bar am Lerchenfelder Gürtel in Ottakring. Ihr Freund wollte nicht länger bleiben und ließ die 46-Jährige alleine zurück. Laut Zeugen soll die Frau daraufhin mehrere Männer, die an der Bar saßen, angesprochen haben.

Bei dem 32-Jährigen blieb sie schlussendlich hängen, der dort mit einem Freund Fruchtsaft trank. „Sie hat mich an den Haaren berührt und gesagt, dass ich schöne Haare habe.“ Ohne Umschweife hätte die Frau ihm weiter erklärt „Ich hätte gerne Sex mit dir“. In der Wohnung eines Freundes des Angeklagten zogen sich die beiden ins Schlafzimmer zurück. Dort kam es laut Angeklagtem zu „einvernehmlichem, normalen Sex“. Später sei die Frau gegangen.

Gesuchter stellte sich

48 Stunden später meldete sich die Frau bei der Polizei und gab an, ihr wären in einem Lokal KO-Tropfen verabreicht worden und sie könne sich an nichts mehr erinnern. Spermaspuren am T-Shirt der Frau wurden sichergestellt und der 32-Jährige als mutmaßlicher Täter ausgeforscht. Die Behörde konnte des 32-Jährigen jedoch nicht gleich habhaft werden.

Im Mai diesen Jahres fahndete die Polizei schließlich mit einem Foto nach dem Malier. Ein Freund machte ihn darauf aufmerksam, dass sein Konterfei in der Zeitung zu sehen sei. „Ich dachte zuerst an einen Scherz“, sagte der 32-Jährige, der von Anwalt Mirsad Musliu vertreten wurde. Er ging sofort zur Polizeiinspektion Urban-Loritz-Platz und gab an, er sei der Mann, der mit dem Fahndungsfoto gesucht werde. Er wurde festgenommen.

Anwalt: „Die Sache ist unrund“

Da sich die Frau erst zwei Tage später bei der Polizei meldete und zudem ein Gutachten erst ein halbes Jahr nach der Tat in Auftrag gegeben wurde, konnten die KO-Tropfen nicht mehr nachgewiesen werden. Auch der Türsteher sagte im Zeugenstand, dass die Frau recht aufdringlich war. „Ich nehme an, dass sie jemanden kennenlernen wollte“, sagte der Security. Ihre Art „war mir selbst unangenehm, weil ich verlobt bin“.

„Die Sache ist unrund“, meinte Verteidiger Musliu im Prozess. Einige Beweismittel seien nicht eingeholt worden, wie eben das Gutachten, meinte der Anwalt. Zudem sei die 46-Jährige am Tag, bevor sie Anzeige erstattet hatte, noch Eis essen gewesen, meinte Musliu.