Tickets: Zusatzgebühren nicht zulässig

Das Ticketservice Ö-Ticket verrechnet zusätzliche Gebühren für die Zustellung bereits gekaufter Karten - selbst wenn Kunden ihre Tickets selbst daheim ausdrucken. Das ist laut einer Entscheidung des Handelsgerichts Wien nicht zulässig.

Kunden rechnen damit, ein Entgelt für die Vermittlung von Eintrittskarten zu zahlen - das ist gesetzlich auch legitim. Das Ticketservice Ö-Ticket verrechnet jedoch zusätzliche Gebühren für die diversen Möglichkeiten, um bereits gekaufte Eintrittskarten auch zu erhalten. Diese sind laut einer aktuellen Entscheidung des Handelsgerichts Wien unzulässig, so der VKI am Dienstag via Aussendung.

Libro Ö-Ticket

ORF.at/Carina Kainz

Kunden zahlen u.a. Gebühren, wenn sie ihre Tickets abholen

Wie das Gericht festhielt, verlangt das Kartenbüro zusätzlich zum Aufschlag für die Vermittlung ein Entgelt für die unterschiedlichen Zustellarten. Wenn der Kunde die Karte zum Beispiel selbst ausdruckt (print@home) oder wenn der Code für ein Ticket auf das Mobiltelefon zugestellt wird (mobile tickets), fallen Gebühren von 2,50 Euro an. Soll das Ticket hingegen in einer Libro-Filiale oder bei Ö-Ticket selbst abgeholt werden, werden zusätzlich 1,90 Euro verrechnet, bei Hinterlegung an der Abendkasse gar 2,90 Euro.

Gebühren, wenn Kunden daheim drucken

„Eine Gebühr dafür, dass Konsumentinnen und Konsumenten ihre Tickets selbst ausdrucken, ist sehr überraschend“, sagt Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI in der Aussendung. Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Ö-Ticket-Betreiberfirma CTS Eventim Austria GmbH geklagt.

Laut Urteil des Handelsgerichts sind alle eingeklagten Klauseln tatsächlich gesetzwidrig, da sie den Kunden benachteiligen und als Bestimmungen ungewöhnlichen Inhaltes in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern zu werten seien. Die Zurverfügungstellung der Karte stelle eine Nebenpflicht des Vermittlungsvertrages dar, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.