VKI: Schlechte Beratung bei Ernährung

16 Anbieter von Ernährungsberatung in Wien hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) getestet. Das Ergebnis zeigt: Die Qualität der Beratung ist in Wien - milde ausgedrückt - verbesserungsfähig.

„Unsere Testpersonen wurden nur von drei Anbietern sehr gut beraten. Die Ernährungsempfehlungen entsprachen hier in beiden Szenarien dem Stand der Wissenschaft“, berichteten die Konsumentenschützer. „Am anderen Ende der Skala standen Beratungsgespräche, in denen teils abstruse Empfehlungen gegeben wurden.“

Ernährungsberatung

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So mancher Ernährungsberater hat angeblich keinen wirklichen Durchblick

Schlecht beraten zu Weizen und Gluten

So meinten einige Berater, Obst und Gemüse solle besser nicht zu spät am Abend oder dann nur in geringen Mengen gegessen werden, da sonst Leberschäden drohen könnten. Dafür gebe es keinerlei wissenschaftliche Belege. Etliche Berater empfahlen, auf Weizen und Gluten zu verzichten. Gluten, ein Klebereiweis in Getreide, sei als " eines der schlimmsten Lebensmittel überhaupt" dargestellt worden und Weizen solle den Darm „verkleben und verschlacken“.

Die staunenden Tester erfuhren, dass „die meisten Menschen heute auf Weizen schlecht reagieren, da dieser so verändert ist“.

Bevor Empfehlungen zum Verzicht auf Gluten gegeben werden, müsse ärztlich abgeklärt werden, ob überhaupt eine Unverträglichkeit vorliegt, kritisierten die Konsumentenschützer. Auch die Bildung von „Schlacken“ im Körper war in einigen Fällen Thema. Solche vermeintlichen Rückstände aus dem Stoffwechsel seien aber im Körper nicht nachweisbar. Kritik gab es weiters an „nutzlosen Testverfahren“ wie Bioresonanz oder Autonome Regulations-Testung, die zum Feststellen von Nahrungsmittelunverträglichkeiten völlig ungeeignet seien.

Nicht einmal rechtliche Voraussetzung erfüllt

Die Auswahl der 16 getesteten Beraterinnen und Berater erfolgte nach dem Zufallsprinzip über Google sowie Werbung in Printmedien und TV. Zudem wurden Anbieter aufgenommen, zu denen der VKI Anfragen von Kunden erhalten hatte. An der Überprüfung, ob sie zur Ernährungsberatung überhaupt befugt sind, scheiterten bereits einige: Knapp jeder dritte Anbieter erfülle die rechtlichen Voraussetzungen nicht, was sich im Magazin „Konsument“ umgehend im Testurteil „nicht zufriedenstellend“ niederschlug.

Drei Anbieter wurden als „sehr gut“ beurteilt. Weiters vergaben die Konsumentenschützer fünfmal „gut“, dreimal „weniger zufriedenstellend“ und fünfmal „nicht zufriedenstellend“.

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