Wien plant Klage gegen Briefkuverthersteller

Die Stadt Wien bereitet eine Klage gegen jenes Unternehmen vor, das die schadhaften Briefkuverts bei der Bundespräsidentenwahl 2016 produziert hat. Konkret geht es um die Summe von 302.000 Euro.

Ein Sprecher des zuständigen Stadtrats Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) hat einen entsprechenden Bericht des ORF-Morgenjournals bestätigt. Die Summe von 302.000 Euro sei jener Betrag, der nach Abrechnung der wiederholten Wahl noch ausständig sei, hieß es. Zwar hat der Bund den Ländern eine pauschale Abgeltung für die durch die Verschiebung bzw. Wiederholung entstandenen Kosten überwiesen, diese, so wurde im Wiener Rathaus versichert, decke den Aufwand jedoch nicht zur Gänze ab. Man sei auf einem Teil der Kosten sitzen geblieben.

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Der defekte Klebstoff sorgte für eine Verschiebung der Wahl

Bund erhielt 500.000 Euro

Um die Klage in Gang zu bringen, hätte Wien gerne ein dem Bund vorliegendes Gutachten. In diesem sollen Mängel beim Klebstoff als Grund für die Kalamitäten wegen der defekten Kuverts genannt worden sein. Doch mit diesem Begehr blitzte das Rathaus ab.

Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, verwies gegenüber der APA auf das im Herbst 2016 geänderte Bundespräsidentenwahlgesetz, mit dem der Gesetzgeber die Mehraufwände der Gemeinden durch die Verschiebung und Wiederholung pauschal abgegolten hat. Damit sei die Sache zwischen den Gebietskörperschaften durch den Gesetzgeber bereinigt worden, so Peschorn.

Der Bund selbst wiederum hat sich als alleiniger Auftraggeber des Druckauftrags mit der Druckerei außergerichtlich auf einen Schadenersatz von 500.000 Euro geeinigt und so die Angelegenheit bereinigt. Zusammen mit der Gewährleistung bekam die Republik von der Druckerei rund eine Million Euro Wiedergutmachung für die Verklebungsprobleme, die die Stichwahlverschiebung nötig machten. Ähnliche Probleme gab es auch bei der Wiederholung der Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt. Da dieser Wahlgang allerdings nicht wiederholt werden musste, will die Stadt in diesem Fall nicht klagen, heißt es aus dem Büro von Mailath-Pokorny.