Baby mit Brüchen vernachlässigt: Urteil

Die Eltern eines Kleinkindes sind am Montag in Wien wegen Vernachlässigung zu jeweils einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Sie ließen das Baby nicht medizinisch versorgen, obwohl es mehrere Knochenbrüche hatte.

Ende Dezember 2015 hatte die Mutter mit dem damals wenige Wochen alten Säugling ein Wiener Krankenhaus aufgesucht. Dort wurde zunächst eine Oberschenkelfraktur festgestellt. Da das Spital keine kinderchirurgische Abteilung besitzt, sollte die Frau mit ihrem Sohn ins SMZ Ost überstellt werden. Die Mutter wurde bis zur Organisation des Transports in den Warteraum gebeten.

Die 28-Jährige zog es allerdings vor, stattdessen mit dem schwer verletzten Kleinkind wieder nach Hause zu gehen. Als im Spital ihr Verschwinden auffiel, wurde die Polizei verständigt. Noch am selben Abend klopften Beamte an die Tür der Eltern, die mit insgesamt drei kleinen Kindern in einer 48-Quadratmeter-Wohnung in Simmering lebten. Der Säugling wurde ins SMZ Ost gebracht, wo ein Bruch des linken Oberschenkels, des linken Schienbeins, des rechten Schienbeins und des rechten Schlüsselbeins nachgewiesen wurden.

Misshandlungsvorwürfe nicht erhärtet

Gegen die Eltern stand der Vorwurf der Kindesmisshandlung im Raum. Dieser ließ sich im Zug der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht erhärten. Die Mutter und ihr um fünf Jahre älterer Partner erklärten übereinstimmend, ihre zum gegenständlichen Zeitpunkt zweijährige Tochter wäre immer wieder von der Couch ins Gitterbett des Kleinen gesprungen und müsste diesen dabei verletzt haben. Dass der Bub dabei zu Schaden kam, hätten sie nicht bemerkt.

Ihre Tochter sei „sehr besitzergreifend“ und habe sich „dazulegen“ wollen, vermutete die 28-Jährige vor Gericht. Sie habe das Baby „nicht wie ein kleines Geschwisterchen gesehen, sondern wie eine Puppe“, pflichtete der Vater bei. Die Couch hätte er nicht weiter vom Gitterbett wegstellen können, betonte der 33-Jährige: „Es war zu wenig Platz.“ Eines Abends habe er beim Wickeln des Kleinen bemerkt, „dass der Fuß weghängt“. Da habe er seine Lebensgefährtin „gleich ins Spital g’schickt“.

Bub lebt mittlerweile bei Pflegeeltern

Wie Gerichtsmediziner Christian Reiter in seinem Gutachten ausführte, waren die Verletzungen an den Beinen zumindest zehn Tage, möglicherweise bis zu drei oder vier Wochen alt, als der Säugling erstmals behandelt wurde. „Er hat sich nicht bemerkbar gemacht. Sonst wär ich ja viel früher ins Spital gefahren“, sagte dazu die Mutter.

Der Sachverständige konnte das nicht nachvollziehen: „Zumindest beim Wechseln der Windeln wären bei diesen Verletzungen Schmerzempfindungen und Weinen zu erwarten.“ Zum Zustandekommen der Verletzungen erklärte Reiter, diese ließen sich mit der Darstellung der Angeklagten in Einklang bringen.

Folglich wurden die beiden wegen Vernachlässigung zu jeweils einem Jahr bedingt verurteilt. „Sie hätten das verhindern müssen“, bemerkte der Richter in Richtung der Angeklagten. Die Urteile sind rechtskräftig. Der kleine Bub lebt mittlerweile bei Pflegeeltern. Die beiden anderen Kinder wurden dem Paar vom Jugendamt nicht abgenommen. Die Frau ist inzwischen wieder schwanger.