Stadtschulrat streicht 521 teils kuriose Erlässe

Der Wiener Stadtschulrat streicht mehr als 500 von rund 2.000 Erlässen für die Wiener Schulen. Darunter sind zahlreiche Kuriositäten - etwa zu „transportablen Kleinfeldtoren für Ballspiele“ oder einer Schlangenkundenpflicht.

„Damit entlasten wir unsere Schulen wesentlich von unnötiger Bürokratie und schaffen mehr Zeit für Pädagogik“, so Stadtschulratspräsident Heinrich Himmer (SPÖ) in einer Aussendung. In den vergangenen Monaten habe man die Rechtsabteilung des Stadtschulrats beauftragt, sämtliche schulbezogene Erlässe zu durchforsten und auf ihre Notwendigkeit und Zeitgemäßheit zu überprüfen.

Gestrichener Erlass

ORF

521 Erlässe werden nun einmal gestrichen

Weitere Streichungen möglich

Erlässe sind von den Schulen rechtlich verbindlich umzusetzen und zu vollziehen. In einem ersten Schritt habe man 521 bzw. ein Viertel aller Erlässe identifiziert, die nun gestrichen werden. In einem nächsten Schritt werde in den kommenden Monaten beim Rest die Möglichkeit ihrer Streichung oder Präzisierung und Zusammenführung (bei sogenannten Mehrfacherlässen) überprüft.

Keine Schlangenkunde mehr

Gestrichen werden nun einmal beispielsweise Erlässe über die „Verwendung von transportablen Kleinfeldtoren für Ballspiele“ aus dem Jahr 1986 und „Ausgestopfte Tierpräparate“ aus dem Jahr 1992. Daneben erwischte es etwa auch jene über Führungen im Stephansdom (1993) und den Österreichischen Schallplattenklub der Jugend (1994).

Gestrichen wurde auch eine Vorschrift aus dem Jahr 1966, der zur Folge die Lehrer angehalten wurden, „im Rahmen des Unterrichtes in den Schülern immer wieder die Liebe zur Natur, sei es zu Tieren oder Pflanzen, zu wecken und dadurch wertvolle Erziehungsarbeit zu leisten“. Die Pädagogen müssen nun nicht mehr „den Schülern den Unterschied zwischen giftigen und ungiftigen Schlangen immer wieder erklären, damit nicht harmlose Schlangen, die in der Natur ihre Aufgabe zu erfüllen haben, mitunter ihr Leben lassen müssen, weil sie für Giftschlangen gehalten werden“.